14.09.2016, 12:01
Eine GmbH hat für ihren Ges-GF 2009 eine Altersversorgung abgeschlossen, die über eine Unterstützungskasse abgewickelt wird, mtl. € 1.000.
2012 ging es der GmbH schlecht, die Versicherung wurde stillgelegt und nicht mehr bedient.
Jetzt steht aus einem Großauftrag ein Geldsegen bevor und der Ges-GF möchte, dass die Versicherungsbeiträge für 2012 - 2016 nachbezahlt werden - insgesamt über 50 T€.
Ich befürchte, dass diese Zahlung für zurückliegende Jahre als vGA beurteilt wird, habe allerdings keine Urteile dazu gefunden, die mir weiterhelfen könnten.
2012 ging es der GmbH schlecht, die Versicherung wurde stillgelegt und nicht mehr bedient.
Jetzt steht aus einem Großauftrag ein Geldsegen bevor und der Ges-GF möchte, dass die Versicherungsbeiträge für 2012 - 2016 nachbezahlt werden - insgesamt über 50 T€.
Ich befürchte, dass diese Zahlung für zurückliegende Jahre als vGA beurteilt wird, habe allerdings keine Urteile dazu gefunden, die mir weiterhelfen könnten.