18.02.2016, 11:29
Hallo,
mir ist immer noch nicht klar, was eigentlich in folgenden Fällen die Rechtsfolge ist.
1. Wir bekommen eine Google-Adwords Rechnung. Diese ist ohne USt. Wir sind Empfänger der Werbeleistung. Reverse-Charge-Verfahren. Wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt.
Diese Rechnung wird jetzt einfach nur auf Werbekosten gebucht, ohne irgend welche Umsatzsteuerschlüssel. In 3 Jahren kommt ein Prüfer. Kann dadurch für Steuerberater oder Mandant ein Schaden entstehen? Oder kann es irgendwie zu einer Nachforderung kommen? Eigentlich ja nicht, oder?
2. Gleicher Fall. Wir wenden das Reverse-Charge-Verfahren an, obwohl die USt-ID des Leistungsempfängers (also unsere) nicht auf der Rechnung ausgewiesen ist. Kann das irgendwie zum Problem werden?
Das Ganze dürfte doch eigentlich nur Probleme bereiten, wenn wir nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, oder?
Viele Grüße
Buchi
mir ist immer noch nicht klar, was eigentlich in folgenden Fällen die Rechtsfolge ist.
1. Wir bekommen eine Google-Adwords Rechnung. Diese ist ohne USt. Wir sind Empfänger der Werbeleistung. Reverse-Charge-Verfahren. Wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt.
Diese Rechnung wird jetzt einfach nur auf Werbekosten gebucht, ohne irgend welche Umsatzsteuerschlüssel. In 3 Jahren kommt ein Prüfer. Kann dadurch für Steuerberater oder Mandant ein Schaden entstehen? Oder kann es irgendwie zu einer Nachforderung kommen? Eigentlich ja nicht, oder?
2. Gleicher Fall. Wir wenden das Reverse-Charge-Verfahren an, obwohl die USt-ID des Leistungsempfängers (also unsere) nicht auf der Rechnung ausgewiesen ist. Kann das irgendwie zum Problem werden?
Das Ganze dürfte doch eigentlich nur Probleme bereiten, wenn wir nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, oder?
Viele Grüße
Buchi