Steuerberater

Normale Version: Allmächtige BP
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(11.02.2016 16:58)Meandor schrieb: [ -> ]Der Prüfungsbericht hat circa 4 Zeilen. Aufzeichnungen unvollständig. Unsicherheitszuschlag. In einem Fall 20%, im anderen Fall 30% und dazu eine juris-Fundstelle, wo die Praxis von einem Gericht gut geheißen wurde. Die laufen bei mir unter arme Schweine.
Solange Du nur an der Art und Weise -oder hier vielleicht besser: der Kürze- des Bp-Berichtes (NICHT des SteuFa-Berichtes!) Anstoß nimmst, muss ich Dir vehement widersprechen!

Ein Bp-Bericht ist ausschließlich eine Zusammenstellung der Feststellungen der Bp! Diese wurden bereits während der Prüfung und ggf. auch im Rahmen einer Schlußbesprechung der Länge, der Breite und der Höhe nach im Quadrat besprochen! Deswegen wird der Bericht in den seltesten Fällen vom StB oder dem Stpfl. "gelesen", es werden nur die Zahlen mit den Einigungen verglichen!

Wenn ich mir anschaue, in wievielen Fällen der Innendienst die Mitteilungen im "Grünen Bogen" nicht beachet, gehe ich davon aus, dass auch der Innendienst praktisch keinen Bp-Bericht mehr "liest", sondern nur freigibt (Hoch lebe der Fortgang!).

Solange im Rahmen einer Bp eine Einigung über die Feststellungen getroffen wurde, braucht ein Bericht nicht ausführlich sein. Für wen denn? StB, Stpfl., Bp-SL wissen Bescheid bzw. haben die Berechnungen akzeptiert, den Innendienst interessiert es nicht und andere geht es nichts an bzw. haben Zugriff auf die Prüfer-Handakte, in der alles ausführlich steht!

Meine Prüfer haben eine genaue Anweisung, wann ein Bp-Bericht ausführöich sein soll:
-wenn ein Sachverhalt z.B. als Dauersachverhalt für den Innendienst interessant ist, es sei denn, es wird schon etwas in der Steuerakte abgeheftet
-wenn keine Einigung erzielt wurde und daher mit einem Einspruch zu rechnen ist
-wenn der StB ein "unsicherer" Kandidat ist, der trotz Einigung gerne mal Einspruch einlegt (Salami-Taktik)

Hintergrund ist dabei, dass hier dann z.B. im Einspruchsverfahren im Rahmen der Stellungnahme durch die Bp nur noch auf den Bericht verwiesen werden muss!

Ansonsten hat der Bericht kurz zu sein, denn sie werden nicht als Schriftsteller sonder als Prüfer bezahlt!

Ein SteuFa-Bericht ist dagegen etwas ganz anderes! Der ist für Dritte, die nicht an der Prüfung beteiligt waren Grundlage für das weitere strafrechtliche Vorgehen. Der BuStra und dem Richter wird man schon erklären müssen, wie und warum man auf diese Zahlen gekommen ist!

So wie Du die Fälle jedoch jetzt schilderst, habe ich aus meiner Prüfertätigkeit einen ganz anderen "Verdacht"!

Bei einer extrem kurzen Darstellung im Bericht und "Sicherheitszuschlägen" von 20 bzw 30% (!!!) hättest Du auch in meiner Prüferhandakte kaum etwas gefunden, was dich schlau gemacht hätte, wie ich auf den Betrag gekommen bin!!!

"Sicherheitszuschläge" von 20 oder gar 30% sind keine Sicherheitszuschläge mehr, sondern Zuschätzungen! In dieser Größenordnung befinden wir uns aber definitiv in einem Bereich, in dem die BuStra eigentlich hätte eingeschaltet werden müssen!

Lieber lasse ich mir von der Geschäftsprüfung vorwerfen, meine Dokumentation wäre unzureichend (Künftige Beachtung wird zugesichert!), als dass ich irgendjemand Anlass geben werde, über §258a StGB nachzudenken, weil vielleicht schon lange ein Strafverfahren hätte eingeleitet werden müssen!

In diesen Fällen kannst Du übrigens davon ausgehen, dass die "richtige" Zuschätzung wahrscheinlich deutlich höher hätte ausfallen müssen! Soviel zu dem Thema "arme Schweine"!

taxpert
(11.02.2016 16:37)showbee schrieb: [ -> ]Warum muss man Gebrauchtwagen beim Händler, den Zaunbauer oder den Großeinkauf beim Juwelier Bar bezahlen?

Da gibt es zumindest einen ganz beachtlichen außersteuerlichen Grund. Der Händler wird nicht auf Rechnung mit Zahlungsziel verkaufen wollen, dann ist nämlich der Kunde mit dem Fahrzeug oder dem Goldschmuck nicht mehr auffindbar. Und andererseits will der Kunde nicht das Risiko eingehen, eine Vorauszahlung im fünfstelligen Bereich zu leisten, um dann beim Insolvenzverwalter des Händlers sich in die Reihe der Gläubiger einzureihen. (Das sind alles Fälle, die in meinem Umkreis durchaus nicht selten vorgekommen sind). Ein Anderkonto oder anderes Sicherungsinstrument wäre hier schlicht etwas überdimensioniert. Insoweit bleibt wohl nur Bargeld. Oder wie seht Ihr das?
Stimmt, das habe ich nicht bedacht. Ich hatte mal eine sog Blitzüberweisung nebst Intrabankenbestätigung gemacht; Anruf bei meiner Bank via Telefonbanking. Dann ca 15min später konnte der Empfänger bei seiner Bank den Eingang telefonisch bestätigt hören.
(11.02.2016 12:39)Meandor schrieb: [ -> ]Gibt es gegen die Hinzuschätzerei der AP bzw. BP wirklich keine Handhabe? Oder ist es einfach nur aufwendig oder oder oder?
Es macht halt Arbeit, die der Mandant in den meisten Fällen wohl nicht mehr bezahlen will oder kann.

Ich hatte letztes Jahr eine BP in einem Verkaufsgeschäft:
dem Inhaber war es irgendwann zu viel geworden, die Kassenrollen und Z-Bons aufzuheben und so hat er sie regelmäßig entsorgt. Irgendwann dann auch noch den Laden umgebaut, eine neue Kasse angeschafft und die alte billig (und natürlich bar und ohne den Namen des Käufers zu notieren) verkauft. Auslesen des Speichers war also auch nicht mehr möglich. Der Prüfer hat sich die Hände gerieben und wollte p.a. T€ 25 zuschätzen (bei Jahresumsatz von deutlich über 1 Mio.).
Die Aufschlagsätze waren allerdings im Rahmen der Richtsätze, die Gewinne sogar eher im oberen Bereich.
Unser Hauptargument war dann, dass der Inhaber die Kasse nie selber bedient hat, sondern 2 Kassiererinnnen hatte, die ausschließlich für die Kasse zuständig waren und auch die Tagesendabrechnungen erstellt und die Bons rausgelassen haben.
Damit haben wir uns dann bei der Zuschätzung auf T€ 5 p.a. geeinigt.

Inzwischen hat er eine Kasse, deren komplette Zahlen täglich an seinen Franchisegeber übermittelt werden, so dass alles doppelt gesichert und dauerhaft gespeichert ist.

Ich glaube, dass die meisten unberatenen Steuerpflichtigen einfach alles vom Amt hinnehmen, weil sie das Gefühl haben, sie können es eh nicht ändern. Und bei den beratenen haben viele Steuerberater gar keine Lust, sich damit zu beschäftigen und lassen ihre Mandanten lieber zahlen.

Das mit dem Bargeld ist so eine Sache.
Im Internetzeitalter gucken viele Mandanten in die Autobörsen und suchen sich ein neues gebrauchtes Auto. Oft im Bereich zwischen T€ 10 und T€ 20. Da finden sie eins und fahren dann durch halb Deutschland, es gefällt, sie kaufen, der private Verkäufer hat kein Einzugsgerät, daher müssen sie das Geld überweisen. Da das vor allem am Wochenende passiert, gibt es keine Blitz- oder sonstigen schnellen Überweisungen. Sie wären also gezwungen, am Montag zu überweisen und, da der Verkäufer das Auto ohne Zahlung nicht rausrückt, nochmals anzureisen. Natürlich zu zweit, da ja einer das alte und der zweite das neue Auto zurückfahren muss.
Das ist wirtschaftlich und ökologisch totaler Unsinn.
(12.02.2016 13:30)tosch schrieb: [ -> ]Ich hatte letztes Jahr eine BP in einem Verkaufsgeschäft:
dem Inhaber war es irgendwann zu viel geworden, die Kassenrollen und Z-Bons aufzuheben und so hat er sie regelmäßig entsorgt. Irgendwann dann auch noch den Laden umgebaut, eine neue Kasse angeschafft und die alte billig (und natürlich bar und ohne den Namen des Käufers zu notieren) verkauft. Auslesen des Speichers war also auch nicht mehr möglich. Der Prüfer hat sich die Hände gerieben und wollte p.a. T€ 25 zuschätzen (bei Jahresumsatz von deutlich über 1 Mio.).
Die Aufschlagsätze waren allerdings im Rahmen der Richtsätze, die Gewinne sogar eher im oberen Bereich.
Unser Hauptargument war dann, dass der Inhaber die Kasse nie selber bedient hat, sondern 2 Kassiererinnnen hatte, die ausschließlich für die Kasse zuständig waren und auch die Tagesendabrechnungen erstellt und die Bons rausgelassen haben.
Damit haben wir uns dann bei der Zuschätzung auf T€ 5 p.a. geeinigt.
Das ist doch der Normalfall der Schlamper oder Faulen! Im Grunde genommen läuft hier der Sicherheitszuschlag unter dem Motto "Lehrgeld"! Schließlich sagt auch der BFH, dass der Beweisverderber letztendlich schlechter gestellt werden muss! Alternativ kann man auch die BuStra einschalten und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflichten verhängen lassen! Hätte für den Stpfl. den Nachteil, dass, wenn er wirklich mal auffällig wird, "härter" von der BuStra angefasstwird, da er ja schon mal auffällig war!

(12.02.2016 13:30)tosch schrieb: [ -> ]Inzwischen hat er eine Kasse, deren komplette Zahlen täglich an seinen Franchisegeber übermittelt werden, so dass alles doppelt gesichert und dauerhaft gespeichert ist.
Dann kann man letztendlich nur sagen: "Mission accomplished!"! Der Sicherheitszuschlag hat doch auch den Sinn, den Stpfl. dazu zu veranlassen, künftig seinen Pflichten nachzukommen!

(12.02.2016 13:30)tosch schrieb: [ -> ]Ich glaube, dass die meisten unberatenen Steuerpflichtigen einfach alles vom Amt hinnehmen, weil sie das Gefühl haben, sie können es eh nicht ändern.
Im Rahmen der Bp gibt da eher wenige! Und da wird -München nehme ich da mal aus!- spätestens der BP-SL dafür sorgen, dass die "Kirche im Dorf" bleibt! In der Vollstreckung bei @Meandor landet praktisch keiner!

(12.02.2016 13:30)tosch schrieb: [ -> ]Und bei den beratenen haben viele Steuerberater gar keine Lust, sich damit zu beschäftigen und lassen ihre Mandanten lieber zahlen.
Mein "Totschlag"-Argument in solchen Fällen war immer: "Sie können ihren Berater jetzt noch diese und jenes und solches ermitteln/berechnen/verproben lassen. Das wird er/sie aber nicht umsonst machen! Und das Ergebnis ist dabei auch noch offen! Oder wir einigen uns hier und jetzt! Egal wie Sie sich entscheiden, irgendjemand wird Geld von Ihnen bekommen!"

Den meisten Stpfl. war letztendlich egal, ob der StB oder FA das Geld bekommt!Big Grin


Ja, das mit dem Bargeld ist so eine Sache!

Der Juwelier meines Vertrauens wird dank Plastikgeld eher weniger Probleme haben!

Die Gebrauchtwagensparte "könnte" sich auch umgewöhnen (meine türkische Auto-Mafia im Allgäu hätte ein Problem, aber aus anderen Gedanken als unseren Big Grin!). Das Problem dürfte hier eher der Ankauf von privat sein!

Und privat an privat würde praktisch unmöglich!

Die "Kehrseite" ist jedoch, dass Deutschland bereits jetzt wegen der allgemeinen Affinität zum Bargeld und der im internationalen Vergleich laxen Kontrolle zu einem Tummelplatz für Geldwäsche zu werden droht! Kann es sich ein Land wie Deutschland erlauben, auf der Liste irgendwelcher "unsicherer" Länder zusammen mit Tuvalu und Burkina Faso zu landen?

taxpert
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