26.01.2016, 11:31
Moin,
nachdem ich die letzten Monate doch ein bisschen im Stress war (Jobwechsel + Stb-Vorbereitung), habe ich mal wieder eine kleine Frage.
Wir waren letzte Woche auf einer Fortbildung, dort wurde auf die "Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die
Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen" hingewiesen.
Zitat: "Hierzu sollte der Steuerberater in der Auftragsbestätigung das Erfordernis der Beurteilung einer handelsrechtlichen Fortführungsprognose beschreiben"
Das ist ja echt nett, aber was genau soll jetzt in den Auftragsbestätigungen stehen oder reicht es eurer Meinung nach wenn wir die aktuellen Allgemeinen Auftragsbedingungen benutzen?
nachdem ich die letzten Monate doch ein bisschen im Stress war (Jobwechsel + Stb-Vorbereitung), habe ich mal wieder eine kleine Frage.
Wir waren letzte Woche auf einer Fortbildung, dort wurde auf die "Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die
Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen" hingewiesen.
Zitat: "Hierzu sollte der Steuerberater in der Auftragsbestätigung das Erfordernis der Beurteilung einer handelsrechtlichen Fortführungsprognose beschreiben"
Das ist ja echt nett, aber was genau soll jetzt in den Auftragsbestätigungen stehen oder reicht es eurer Meinung nach wenn wir die aktuellen Allgemeinen Auftragsbedingungen benutzen?