Steuerberater

Normale Version: Werkstattwagen
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3
Also klare Empfehlung an den Mandanten: Stell dir noch nen alten zugelassenen Golf hin, dann ist da ein privates Fahrzeug, das auch für private Zwecke zur Verfügung steht... Soll das die alleinseeligmachende Lösung sein?
Das wird keine überzeugende Sachverhaltsgestaltung sein, sie wird aber einen nur schwer widerlegbaren Vortrag ermöglichen (Fahrten nur mit der alten Möhre). Die Unterstellung der Privatnutzung erfordert dann vom Finanzamt, dass es sich mit der Möglichkeit von Fahrten mit der alten Möhre auseinandersetzt; ggf die Laufleistung prüft oder eben auf andere Erfahrungssätze zurückgreift (wer einen nagelneuen Fiat Doblo als Single hat, der fährt am Wochenende nicht mit dem abgeranzten 3er Golf zu seinen Kumpels).
(16.12.2015 15:38)phönix schrieb: [ -> ]Also klare Empfehlung an den Mandanten: Stell dir noch nen alten zugelassenen Golf hin, dann ist da ein privates Fahrzeug, das auch für private Zwecke zur Verfügung steht... Soll das die alleinseeligmachende Lösung sein?
Zwei andere wären: 1-%-Regelung und Fahrtenbuch Tongue

Warum sollte er ein Zweitfahrzeug anschaffen und unterhalten, wenn er es gar nicht benötigt? Nur wegen der Steuern?
Es gibt ja Alternativen zum Papierfahrtenbuch: http://www.connect.de/testbericht/vimcar...24630.html
(16.12.2015 16:01)showbee schrieb: [ -> ]...(wer einen nagelneuen Fiat Doblo als Single hat, der fährt am Wochenende nicht mit dem abgeranzten 3er Golf zu seinen Kumpels).

Es handelt sich um einen LKW der dann natürlich auch dem Sonntagsfahrverbot unterliegt.

Und außerdem ist eine geringe Privatnutzung ja nicht ausgeschlossen. Fast ausschließlich betrieblich genutzt heißt z.B. in mehreren Passagen des ESt (z.B. 7g Abs. 1 Nr. 2b) bis zu 10 % private Nutzung ist unschädlich, so zumindest interpretiere ich das FG-Urteil.
Das Sonntagsfahrverbot würde ich dann gelten lassen, aber auch eine geringe private Nutzung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 zu erfassen.
(17.12.2015 07:36)showbee schrieb: [ -> ]Es gibt ja Alternativen zum Papierfahrtenbuch: http://www.connect.de/testbericht/vimcar...24630.html

Da höre ich unsere Mandanten schon stöhnen - " So viel Geld für ein Fahrtenbuch?" RolleyesRolleyesRolleyes
(17.12.2015 09:55)tolledeu schrieb: [ -> ]Es handelt sich um einen LKW der dann natürlich auch dem Sonntagsfahrverbot unterliegt.
Soweit ich weiß, besteht das Sonntagsfahrverbot nur für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht. Oder bei niedrigerem Gewicht, wenn sie einen Anhänger ziehen.
Der Doblo dürfte also nicht darunter fallen.
(17.12.2015 11:15)Dragon schrieb: [ -> ]
(17.12.2015 07:36)showbee schrieb: [ -> ]Es gibt ja Alternativen zum Papierfahrtenbuch: http://www.connect.de/testbericht/vimcar...24630.html

Da höre ich unsere Mandanten schon stöhnen - " So viel Geld für ein Fahrtenbuch?" RolleyesRolleyesRolleyes

Ich hätte da nun mit mehr gerechnet.
Für StB sicherlich ein spannendes Beratungsfeld, denn man könnte den Mdt vorkalkulieren, welche Ersparnis möglich sein könnte. Man müsste halt den Wert der 1% und 0,03% Methode berechnen und dann Kosten und Privat-Km-Anteil zutreffend schätzen. Wenn das wirklich so funktioniert, wie beschrieben, dann muss man in der App einmal alle Standard-Ziele eingeben, damit man ansonsten nur auswählen muss. Paar Ziele muss man immer neu bestimmen, aber für den klassischen Reisenden mit gleichen Wegen ist es doch gut. Die Arbeitszeit mindert sich sicherlich von 30min / Woche auf 5min / Woche = ca. 20h Ersparnis im Jahr 1, abzüglich Erstinstallation dennoch 15h Ersparnis locker. Dann der Saldo aus Zeit- und Steuerersparnis zusammen und fertig ist die Empfehlung für die Anschaffung zum Neujahr.

Wäre das nicht was für den Newsletter? Beginn ab 1.1. müsste noch "einzurichten" sein.
Seiten: 1 2 3
Referenz-URLs