30.09.2015, 09:53
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30.09.2015, 10:06
Oder er ist ein Reichsbürger?
30.09.2015, 10:08
Was hat denn Xavier Naidoo damit zu tun? .... 

30.09.2015, 11:37
(30.09.2015 10:06)showbee schrieb: [ -> ]Oder er ist ein Reichsbürger?
Hör mir bitte auf mit diesem Pack. Bin froh, dass ich gerade keinen "betreuen" muss.
30.09.2015, 11:50
Die hab ich auch gefressen, aber den Typen der sich Sänger nennt noch mehr.
30.09.2015, 15:20
Den hatte ich schon gefressen, bevor er sich mit den Reichsdeppen sympathisierte.
05.10.2015, 15:42
So, wir hatten heute eine nette Besprechung mit dem StB!
Zu seiner Entschuldigung muss man sagen, dass er das Mandat erst vor Kurzem übernommen hat und eigentlich nichts mehr retten kann!
Sein Mandant ist ein armer Tropf, der auf einen Betrüger hereingefallen ist! (Stimmt!) Die gewerblichen Einkünfte sind daher gar nicht seinem Mandanten, sondern dem Betrüger zuzurechnen. (Sehen wir anders!)
Wenn man aber die gewerblichen Einkünfte weglässt, so liegt "nur noch" eine Antragsveranlagung vor und deshalb könne man die Erklärung zurücknehmen!
Interessante Argumentation!
taxpert
Zu seiner Entschuldigung muss man sagen, dass er das Mandat erst vor Kurzem übernommen hat und eigentlich nichts mehr retten kann!
Sein Mandant ist ein armer Tropf, der auf einen Betrüger hereingefallen ist! (Stimmt!) Die gewerblichen Einkünfte sind daher gar nicht seinem Mandanten, sondern dem Betrüger zuzurechnen. (Sehen wir anders!)
Wenn man aber die gewerblichen Einkünfte weglässt, so liegt "nur noch" eine Antragsveranlagung vor und deshalb könne man die Erklärung zurücknehmen!
Interessante Argumentation!
taxpert
05.10.2015, 16:59
War die Steuererklärung nicht unter VdN? Dann kann er doch auch so die Aufhebung der Festsetzung beantragen, da ihm die Einkünfte nicht zuzurechnen sind. Er muss nur noch das Finanzamt überzeugen.
Hatte einen ähnliche Fall. Kontrollmaterial SteuFA. Bezirk hört an. Keine Reaktion. Schätzung. Fälligkeit. Vollstreckung. Pfändung Girokonto, kommt Geld aber nichts alles. Kontenabruf. Durchgepfändet. Depot der verstorbenen Oma erwischt. Alle Rückstände (fünfstellig) beglichen. Steuerpflichtiger reagiert. Steuerberater beantragt Aufhebung der Bescheid, dass Stpfl. nicht kriminell sondern nur naiv und blöd gehandet hat (Originalwortwahl StB). Bezirk hebt Bescheid auf. Stpfl. bekommt fünfstellig wieder raus.
Hatte einen ähnliche Fall. Kontrollmaterial SteuFA. Bezirk hört an. Keine Reaktion. Schätzung. Fälligkeit. Vollstreckung. Pfändung Girokonto, kommt Geld aber nichts alles. Kontenabruf. Durchgepfändet. Depot der verstorbenen Oma erwischt. Alle Rückstände (fünfstellig) beglichen. Steuerpflichtiger reagiert. Steuerberater beantragt Aufhebung der Bescheid, dass Stpfl. nicht kriminell sondern nur naiv und blöd gehandet hat (Originalwortwahl StB). Bezirk hebt Bescheid auf. Stpfl. bekommt fünfstellig wieder raus.
06.10.2015, 08:35
Wir hatten den Vorteil, dass wir mehr wussten, als der Berater (z.B. aus Vernehmungsprotokollen der Polizei
!
Er hatte die Wahl zwischen Pest und Cholera!
Entweder ein Bußgeld wegen der Feststellungen der BNV zu riskieren oder abzuschätzen was droht, wenn man als wissentlicher Nichtunternehmer VoSt-Überhänge in 5-stelliger Höhe geltend macht und auf sein Privatkonto überweisen lässt UND wegen Verstoßes gegen §154 AO Geldwäsche im Raum steht!
taxpert

Er hatte die Wahl zwischen Pest und Cholera!
Entweder ein Bußgeld wegen der Feststellungen der BNV zu riskieren oder abzuschätzen was droht, wenn man als wissentlicher Nichtunternehmer VoSt-Überhänge in 5-stelliger Höhe geltend macht und auf sein Privatkonto überweisen lässt UND wegen Verstoßes gegen §154 AO Geldwäsche im Raum steht!
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