Steuerberater

Normale Version: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
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Hatte ich das nicht geschrieben: mindestens seit 2010 hatten beide Arbeitslohn!
Hab ich wohl überlesen.
(29.09.2015 12:04)Clematis schrieb: [ -> ]Danke showbee! Aber was jetzt bleibt ist die Frage, ob die Leute auch ohne Aufforderung eine ESt-Erklärung hätten abgeben müssen

Natürlich. Die Abgabepflicht besteht qua Gesetz. Die "Aufforderung" ist idR nur eine Erinnerung (kein Verwaltungsakt).
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