Steuerberater

Normale Version: Einnahmen aus Stiftung
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Schüler/Student wird von der Stiftung Dt. Sporthilfe mit € 100 mtl. gefördert.
Sind das steuerpflichtige Einnahmen?

Steuerfrei nach § 3 Nr. 11 ist es nicht, da es keine öffentliche Stiftung ist

Gewerbebetrieb?
selbständig nachhaltig ja, Gewinnerzielungsabsicht nein, falls evtl. doch, Liebhaberei, da Dauerverluste.

Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 2 a)?
Falls Gewerbebetrieb, kein § 22
Falls kein Gewerbebetrieb:
Wohl keine Einkünfte, sie sind nicht dem Empfänger zuzurechnen, da sie freiwillig bezahlt werden und von der Sporthilfe innerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke gewährt werden

Kennt sich da jemand aus?


Der Schüler möchte einen € 450-Job annehmen. Die Krankenkasse sagt mir, die Förderung + Job seien zusammenzurechnen, so dass SV-Pflicht entsteht.
So wurde es auch bei mir gehandhabt. s. S. 7
SV- u. Steuerrecht sind ja nicht identisch, aber ich wage zu bezweifeln, daß es der SV unterliegt.
Super, genau das, was ich gesucht, aber nicht gefunden habe. Danke.

Hab noch mit meiner OFD telefoniert, die von Gewerbebetrieb ausgeht.

Zur Sozialversicherung:
DAK sagt, ja, sv-pflichtig
BEK sagt: wenn steuerfrei, dann auch sv-frei; es sei denn, die Sporthilfe hätte die € 100 per Mini-Job angemeldet Rolleyes ,das würde sich aber ganz schnell nach der Anmeldung des Mini-Jobs bei der Knappschaft herausstellen
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