12.07.2015, 17:56
(12.07.2015 09:31)Opa schrieb: [ -> ]Das ist ja die Frage gewesen, denn die Antragsfrist ist ja eigentlich abgelaufen.Nochmals Nein. EM war nach 25 EStG verpflichtet abzugeben, also beträgt die Verjährung 7 Jahre, 170 Abs.2 Nr.1 AO