26.02.2015, 21:29
Moin,
ich habe ein kleines kanzleiinternes Problem und hätte gerne dazu eine paar Meinungen dazu.
Folgender Sachverhalt: Die Mitarbeiter bekommen von der Kanzlei ein paar Monate im Jahr einen Tankgutschein. Dabei bekommen wir eine Gutschein einer bestimmten Tankstelle, über ein bestimmte Literanzahl. Das Sekretariat muss also am Anfang des Monats für jede Spritsorte schauen wieviel man tanken darf damit es den gewünschten Betrag nicht übersteigt. Bei der Tankstelle liegt eine Kundenkarte mit der dann gezahlt wird. Dabei darf aber nur soviel getankt werden wie auf dem Gutschein steht damit es abgerechnet werden kann.
Klingt erstmal relativ kompliziert und ist es auch weil wir zwei Standorte haben und die Mitarbeiter des zweiten Standortes müssen erst in die andere Stadt fahren..
Lt. meiner Kollegin wird das aus folgenden Gründen so gemacht und nicht einfach mit einem Gutschein einer bundesweit agierenden Tankstellenkette.
- Wenn die Kanzleiinhaber beschließen dass es keine Tankgutscheine mehr gibt könnte man als Angestellter sich auf Betriebspraxis berufen wenn man bisher einen "Geldgutschein" bekommen hat. Ein Litergutschein ist dagegen eine freiwillige Leistung die jederzeit widerrufen werden kann.
- Ihrgendwelche lohnsteuerlichen Bedenken, Pauschalierung ist nur so möglich.
Habt ihr davon schon mal gehört? Gibt es da was ich nicht weiß?
ich habe ein kleines kanzleiinternes Problem und hätte gerne dazu eine paar Meinungen dazu.
Folgender Sachverhalt: Die Mitarbeiter bekommen von der Kanzlei ein paar Monate im Jahr einen Tankgutschein. Dabei bekommen wir eine Gutschein einer bestimmten Tankstelle, über ein bestimmte Literanzahl. Das Sekretariat muss also am Anfang des Monats für jede Spritsorte schauen wieviel man tanken darf damit es den gewünschten Betrag nicht übersteigt. Bei der Tankstelle liegt eine Kundenkarte mit der dann gezahlt wird. Dabei darf aber nur soviel getankt werden wie auf dem Gutschein steht damit es abgerechnet werden kann.
Klingt erstmal relativ kompliziert und ist es auch weil wir zwei Standorte haben und die Mitarbeiter des zweiten Standortes müssen erst in die andere Stadt fahren..
Lt. meiner Kollegin wird das aus folgenden Gründen so gemacht und nicht einfach mit einem Gutschein einer bundesweit agierenden Tankstellenkette.
- Wenn die Kanzleiinhaber beschließen dass es keine Tankgutscheine mehr gibt könnte man als Angestellter sich auf Betriebspraxis berufen wenn man bisher einen "Geldgutschein" bekommen hat. Ein Litergutschein ist dagegen eine freiwillige Leistung die jederzeit widerrufen werden kann.
- Ihrgendwelche lohnsteuerlichen Bedenken, Pauschalierung ist nur so möglich.
Habt ihr davon schon mal gehört? Gibt es da was ich nicht weiß?