Steuerberater

Normale Version: Pkw 1 % Methode bei steuerfreien Ausfuhliegferungen
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Einen wunderschönen guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage, ich vertrete eine GmbH, die fast ausschließlich Umsätze in China generiert, wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer bei der privaten Pkw-Nutzung?
Es ist eine sonstige Leistung, deren Ort sich unabhängig von den sonstigen Leistungen des Unternehmens bestimmt.
§ 3f UStG!
Von den Kfz-Kosten wird doch sicherlich die Vorsteuer geltend gemacht.
Warum sollte man auch auf die VoSt verzichten?
VoSt geltend gemacht , umkehrschluss auch private Kfz Nutzung USt-pflichtig
(08.02.2015 19:50)limo schrieb: [ -> ]VoSt geltend gemacht , umkehrschluss auch private Kfz Nutzung USt-pflichtig
Dann wäre die PKW-Nutzung ust-frei, wenn die Vorsteuer nicht geltend gemacht worden wäre? Ich glaube nicht, dass das geltendem USt-Recht entspricht.
Naja, zumindest für die ust'liche BMG gilt das (§ 10 Abs 4 Nr 2 UStG); ansonsten bestimmt sich die Steuerbarkeit natürlich davon abstrakt.
Ich meinte § 3 Ib Satz 2 UStG

Voraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.
das verhält sich ganz normal .....

Da jemand, der lediglich Lieferungen in das Drittland tätigt, keine Umsätze ausführt, die den vorsteuerabzug ausschließen, ist er zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.

sollte der PKW dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden und insoweit zumindest anteilig die vorsteuer gezogen worden sein, dann unterliegt die private KfZ nutzung selbstverständlich auch der Umsatzsteuer.
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