Steuerberater

Normale Version: Rentennachzahlung
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Mandant erhält Rentenzahlung v. ca. 18.000,- und dadurch auch ca. 1.000,- Zinsen. Diese wurden als EK aus Kap angegeben. FA rechnet diese Zinsen nun als "andere Leistung" zu den Renten-EK hinzu.

??? Gibt es dafür eine rechtl. Grundlage?
Aktenzeichen VIII R 18/12
Noch anhängig
Upps, Danke.
Auf die Idee bin ich gar nicht gekommen, da die FA´s dies bisher immer als Zinsen berücksichtigt hatten.
Jetzt entschieden, es sind EK aus Kap.

VIII R 18/12
"Die Finanzverwaltung hat bisher noch nicht auf das Urteil reagiert. "
ein vernünftiges Urteil!
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