19.12.2014, 18:47
Hallo an alle, ich bin eine relativ frische Steuerberaterin und habe nun folgendes Problem:
Ich betreue eine GmbH mit zwei 50% Gesellschafter-Geschäftsführeren. Einer will nun einen PKW entgeltlich an die GmbH überlassen. die monatliche Mietgebühr würde 1.400, Euro betragen. Mit diesem Betrag wäre alles abgegolten (Kraftstoff, Versicherung, AfA, Reparaturen usw.) Bei der jährlichen Fahrtleistung würde sich ein Kostensatz von 0,84€/KM ergeben. Der Gesellschafter erklärt in seiner eigenen Einkommensteuererklärung sonstige Einkünfte nach §22 EStG.
Im Rahmen des Anstellungsverhältnisses würde dieser PKW wieder an den GGF überlassen und der geldwerte Vorteil über den Lohn versteuert.
Ist dies so machbar? Oder würde die Finanzverwaltung von Gestaltungsmissbrauch, VGA ausgehen oder schlimmsten Fall die Zahlung von 1.400,- Euro monatlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen?
Für eine konstruktive Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
Ich betreue eine GmbH mit zwei 50% Gesellschafter-Geschäftsführeren. Einer will nun einen PKW entgeltlich an die GmbH überlassen. die monatliche Mietgebühr würde 1.400, Euro betragen. Mit diesem Betrag wäre alles abgegolten (Kraftstoff, Versicherung, AfA, Reparaturen usw.) Bei der jährlichen Fahrtleistung würde sich ein Kostensatz von 0,84€/KM ergeben. Der Gesellschafter erklärt in seiner eigenen Einkommensteuererklärung sonstige Einkünfte nach §22 EStG.
Im Rahmen des Anstellungsverhältnisses würde dieser PKW wieder an den GGF überlassen und der geldwerte Vorteil über den Lohn versteuert.
Ist dies so machbar? Oder würde die Finanzverwaltung von Gestaltungsmissbrauch, VGA ausgehen oder schlimmsten Fall die Zahlung von 1.400,- Euro monatlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen?
Für eine konstruktive Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.