07.11.2014, 12:46
Ein GmbH-Ges-GF liegt nach seinem Schlaganfall Ende letzten Jahres im Pflegeheim. Das wird auch noch mindestens ein halbes Jahr andauern.
Immerhin haben wir es geschafft, seinen Sohn zum Prokuristen bestellen und eintragen zu lassen.
Aber: wer unterzeichnet den Jahresabschluss 2013? Der Prokurist darf ja nicht. Die EF hat zwar eine Vollmacht für die Erledigung privater Vermögensangelegenheiten, aber für den JA dürfte das auch nicht reichen.
Schreib ich bei der Einreichung an den Bundesanzeiger einfach den Namen des Ges-GF drunter? So richtig wohl ist mir nicht dabei.
Hat jemand ´ne schlaue Idee?
Immerhin haben wir es geschafft, seinen Sohn zum Prokuristen bestellen und eintragen zu lassen.
Aber: wer unterzeichnet den Jahresabschluss 2013? Der Prokurist darf ja nicht. Die EF hat zwar eine Vollmacht für die Erledigung privater Vermögensangelegenheiten, aber für den JA dürfte das auch nicht reichen.
Schreib ich bei der Einreichung an den Bundesanzeiger einfach den Namen des Ges-GF drunter? So richtig wohl ist mir nicht dabei.
Hat jemand ´ne schlaue Idee?