Steuerberater

Normale Version: Rechnungsschreibung Restaurant
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Guten Morgen Smile

Klassisches Gastrothema:

Meist passiert das ja bei größeren Veranstaltungen. Der Kunde bekommt alles über die Kasse boniert und will danach aber eine Rechnung haben.

Sehe ich das richtig, dass der Weg nun ist:

1. Bon Drucken und Stornieren
2. Storno drucken
3. Rechnung schreiben
4. Kopie der Rechnung zusammen mit dem Bonstorno in den Buchhaltungsordner des leistenden Unternehmers

Wenn der Beleg in der Kasse nicht storniert wird und daraufhin eine Rechnung geschrieben wird wäre ja doppelt Umsatzsteuer abzuführen.

Wird das üblicherweise so gehandhabt oder gibt es da eine andere Herangehensweise?

Zur Erklärung. Wir haben eine größere Buchhaltung übernommen. Hier hat der Vorberater die geschriebene Rechnung mit dem Bruttorechnungsbetrag aus der Kasse als Minus direkt auf den Debitor gebucht. Logischerweise ist das tatsächliche steuerliche Ergebnis in Ordnung, denn es gibt ja nur einmal das Geld. Allerdings gibt es aber einen Z-Schnitt mit ausgewiesener USt UND eine Rechnung mit ausgewiesener USt.

Ein befreundeter StB meint, der Z-Schnitt sei ja keine Rechnung. Er denkt es würde genügen, wenn der Bewirtungsbeleg an die Rechnung geheftet wäre. Ich halte dagegen, dass man den Bewirtungsbeleg auch von der Rechnung lösen kann und der leistende Unternehmer da auch schwer einen Nachweis führen kann.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank und Grüße aus dem regnerischen München
(30.10.2014 10:34)Oliver Thomas schrieb: [ -> ]Ein befreundeter StB meint, der Z-Schnitt sei ja keine Rechnung. Er denkt es würde genügen, wenn der Bewirtungsbeleg an die Rechnung geheftet wäre. Ich halte dagegen, dass man den Bewirtungsbeleg auch von der Rechnung lösen kann und der leistende Unternehmer da auch schwer einen Nachweis führen kann.

Wie seht Ihr das?
Ab € 150 ist der Bon keine Rechnung.
Ich würde auch den Bon an ein Rechnungsformular tackern.
Wenn der Kunde ihn entfernt, sieht man das an den Heftlöchern. Und sinnlos ist es auch wegen s.o. € 150.

So seh ich das hier in Paris bei 22 Grad. Und schlürf jetz im Strassenkaffee meinen Nachmittagskaffee. Im T-Shirt. Big Grin
auchtung jetzt wird geklugscheisst ^^

Auch über 150,-- € rechnungsbetrag ist der bon eine Rechnung.


...denn Rechnung ist jedes dokument, mit dem über eine Leistung abgerechnet wird.

Er berechtigt nur nicht mehr zum vorsteuerabzug da nicht ordnungsgemäß :-)
Hallo nochmal.

So wie ich das nun anhand der Belege sehe wird der Original Bewirtungsbeleg nicht herausgegeben sondern an die Rechnung geheftet, welche im Rechnungsausgangsordner liegt. Dies sollte dann wohl als Nachweis genügen, sonst wären hier sicher mahnende Finger gekommen Smile

Viele Grüße
Rechnung können auch mehrere Dokumente sein. Warum wird der Bon nicht einfach um die erforderlichen Angaben ergänzt? (Auf dem Bon oder durch zusätzliches ergänzendes Dokument) Bei zusätzlich erstellter Rechnung hätte ich Bauchschmerzen wegen doppelt ausgewiesener USt...

Erfüllt die derzeitig verwendete Kasse schon den Anforderungen des neuen BMF-Schreibens? Falls nicht, muss ja sowieso noch eine gekauft werden, und da kann man ja eine wählen, die ordnungsgemäße Rechnungen erstellen kann.
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