12.10.2014, 01:10
GbR mit 18er Einkünften. Die GbR erwirbt einen PKW, der PKW wird von einem Gesellschafter zu privaten Zwecken etwa zu 70 % benutzt. Dies ist unstrittig.
Einkommensteuerlich stellt der PKW zwar notwendiges Betriebsvermögen dar, da ihn die GbR gekauft hat (Schmidt, Rz 174 zu § 4) - üblicherweise erfolgt dann die Buchung im Anlagevermögen der Gesellschaft - , andererseits soll der PKW kein notwendiges Betriebsvermögen darstellen, da er zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird (Schmidt Rz 144 zu § 4) - hier käme evtl. eine Nutzungseinlage in Frage.
Angenommen, das Fahrzeug wäre tatsächlich nicht nur zivilrechtliches Gesellschaftsvermögen, sondern auch einkommensteuerliches Betriebsvermögen und umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen: Eine Bewertung der Entnahme ist dann jedenfalls nicht nach der 1 Prozent Regelung möglich, da Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG das Erreichen der 50 % Grenze der betrieblichen Nutzung voraussetzt.
Wie würde in einem solchen Fall die buchungstechnische Abwicklung sinnvoll sein?
Ich könnte mir folgende Variante vorstellen:
Vertrag zwischen GbR und Gesellschafter, nach dem der Gesellschafter berechtigt wird, dass gesellschaftseigene Fahrzeug für private Zwecke bis zu 70 % zu nutzen. Als Entgelt werden 70 % der Kosten vereinbart. Damit wird das Fahrzeug zu 100 % betrieblich genutzt. Damit wäre parallele Buchung im zivilrechtlichen Gesellschaftsvermögen, im einkommensteuerlichen Betriebsvermögen und im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen gegeben.
Mache ich mir das zu schwer und ist die Lösung viel einfacher?
Einkommensteuerlich stellt der PKW zwar notwendiges Betriebsvermögen dar, da ihn die GbR gekauft hat (Schmidt, Rz 174 zu § 4) - üblicherweise erfolgt dann die Buchung im Anlagevermögen der Gesellschaft - , andererseits soll der PKW kein notwendiges Betriebsvermögen darstellen, da er zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird (Schmidt Rz 144 zu § 4) - hier käme evtl. eine Nutzungseinlage in Frage.
Angenommen, das Fahrzeug wäre tatsächlich nicht nur zivilrechtliches Gesellschaftsvermögen, sondern auch einkommensteuerliches Betriebsvermögen und umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen: Eine Bewertung der Entnahme ist dann jedenfalls nicht nach der 1 Prozent Regelung möglich, da Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG das Erreichen der 50 % Grenze der betrieblichen Nutzung voraussetzt.
Wie würde in einem solchen Fall die buchungstechnische Abwicklung sinnvoll sein?
Ich könnte mir folgende Variante vorstellen:
Vertrag zwischen GbR und Gesellschafter, nach dem der Gesellschafter berechtigt wird, dass gesellschaftseigene Fahrzeug für private Zwecke bis zu 70 % zu nutzen. Als Entgelt werden 70 % der Kosten vereinbart. Damit wird das Fahrzeug zu 100 % betrieblich genutzt. Damit wäre parallele Buchung im zivilrechtlichen Gesellschaftsvermögen, im einkommensteuerlichen Betriebsvermögen und im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen gegeben.
Mache ich mir das zu schwer und ist die Lösung viel einfacher?