Hallo ans Forum, mein Mandant ist Ist-Versteuerer und Bauunternehmer. Von seinen Augangsrechnungen gehen ab und zu die Bauabzugssteuer ab. Ich bin mir nicht sicher, ob der Buchungssatz 1543 (Forderungen an das Finanzamt aus abgeführtem Bauabzugsbetrag) an 8400 (Erlöse 19 %) bei SKR03 für die 15 % auch bei Gewinnermittlung richtig ist? Oder wird wirklich nur der reine Zahlbetrag versteuert und die 15 % bei Verrechnung mit der Lohnsteuer??
Danke im Voraus!!!
Guten Morgen. Ich kann die Frage nicht hundertprozentig verstehen: Geht es hier um die umsatzsteuerliche Behandlung oder die ertragsteuerliche Behandlung (evtl. Unterschiede bei Überschussermittlern und Bilanzierern) ?
Ich meine, dass der 15% Anteil nicht bereits dann als zugeflossen gilt, wenn der Abzugsverpflichtete an das FA zahlt, sondern in dem Augenblick, in dem das FA mit LSt verrechnet oder selbst erstattet.
(27.07.2014 10:47)phönix schrieb: [ -> ]Guten Morgen. Ich kann die Frage nicht hundertprozentig verstehen: Geht es hier um die umsatzsteuerliche Behandlung oder die ertragsteuerliche Behandlung (evtl. Unterschiede bei Überschussermittlern und Bilanzierern) ?
Ja, mir gehts um die umsatzsteuerliche Behandlung. Wann ist bei einem Istversteuerer die USt. des 15 % Bauabzugs abzuführen und wann sind es Erlöse? Wenn die Rechnung bezahlt wird? Oder erst wenn das FA den Betrag verrechnet??
Danke.
ich würde mit showbee argumentieren.
Bei einer Aufrechnung durch das FA gilt der Zufluss = Zahlung mit dem Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bewirkt. (Reiss Rz22 zu § 20). Entsprechend natürlich auch Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto. Abweichende Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.