23.07.2014, 21:40
Hallo,
ein Gesellschafter (Privatmann, kein Einzelunternehmen somit keine Zinsschranke) möchte seiner GmbH einen Kredit in Höhe von 15 Mio. geben.
Welche Statistik würdet Ihr denn hierfür zugrundelegen, um die Angemessenheit der Zinsen zu ermitteln?
Natürlich sollen die Zinsen so hoch wie möglich sein.
Im Urteil vom FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.03.2011 - 12 K 12267/07 gehen die von einer Zeitreihe aus, die ich irgendwie nicht für ein aktuelles Jahr finden kann.
"Nach der Statistik der Bundesbank (Zeitreihe SU0502) lag die Obergrenze der Streuwerte der Sollzinsen der Banken – die als für die Klägerin (die GmbH) günstigste Variante in Ansatz zu bringen ist – für Kontokorrentkredite unter EUR 100 000 in den Jahren 2001 bis 2003 zwischen 13 und 13,5 %, und damit deutlich über den von der Klägerin mit ihren Gesellschaftern vereinbarten Zinssatz."
Nach was richte ich mich denn da? Ihr Spezis habt doch bestimmt täglich mit so kram zu tun
Gruß Buchi
ein Gesellschafter (Privatmann, kein Einzelunternehmen somit keine Zinsschranke) möchte seiner GmbH einen Kredit in Höhe von 15 Mio. geben.
Welche Statistik würdet Ihr denn hierfür zugrundelegen, um die Angemessenheit der Zinsen zu ermitteln?
Natürlich sollen die Zinsen so hoch wie möglich sein.
Im Urteil vom FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.03.2011 - 12 K 12267/07 gehen die von einer Zeitreihe aus, die ich irgendwie nicht für ein aktuelles Jahr finden kann.
"Nach der Statistik der Bundesbank (Zeitreihe SU0502) lag die Obergrenze der Streuwerte der Sollzinsen der Banken – die als für die Klägerin (die GmbH) günstigste Variante in Ansatz zu bringen ist – für Kontokorrentkredite unter EUR 100 000 in den Jahren 2001 bis 2003 zwischen 13 und 13,5 %, und damit deutlich über den von der Klägerin mit ihren Gesellschaftern vereinbarten Zinssatz."
Nach was richte ich mich denn da? Ihr Spezis habt doch bestimmt täglich mit so kram zu tun

Gruß Buchi