06.03.2008, 15:28
Hallo,
@buchi
persönliches Netzwerk
@opa
n. offen sind = noch offfen oder nicht offen?
Entsprechend der OFD-Verfügung und dem anhängigen Verfahren vor dem BVerfG kann die Finanzverwaltung nicht bearbeiten.
Wenn ich es richtig verstehe, dann war doch der Antrag vor dem 28.12.2007 gestellt und fällt jetzt genau in den zu entscheidenden Sachverhalt des BVerfG.
Also warten...
@buchi
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@opa
n. offen sind = noch offfen oder nicht offen?
Entsprechend der OFD-Verfügung und dem anhängigen Verfahren vor dem BVerfG kann die Finanzverwaltung nicht bearbeiten.
Wenn ich es richtig verstehe, dann war doch der Antrag vor dem 28.12.2007 gestellt und fällt jetzt genau in den zu entscheidenden Sachverhalt des BVerfG.
Also warten...