22.05.2014, 21:54
Das war damals in meiner StB klausurvorbereitung immer ein ganz wichtiger Fußgängerpunkt:
Wenn WK höher als An-Pb wird der gerade NICHT verbraucht, weil entweder WK oder PB
§ 9a EstG :
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
1. a)
von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;
Weise ich also höhere WK nach wird der PB gerade NICHT verbraucht !!!
ergo ist der für §32b EstG noch da !!!
lg, jive
Wenn WK höher als An-Pb wird der gerade NICHT verbraucht, weil entweder WK oder PB
§ 9a EstG :
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
1. a)
von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;
Weise ich also höhere WK nach wird der PB gerade NICHT verbraucht !!!
ergo ist der für §32b EstG noch da !!!
lg, jive