Moin,
wir haben in einem vor dem FG geführten Verfahren jetzt die Ladung zur mündlichen Verhandlung erhalten.
Muss bei einem solchen Termin nur der Vertreter - sprich wir erscheinen? Ist es nicht ratsam, dass die Geschäftsführung (es handelt sich um eine GmbH) auch vor Ort ist, um ggf. Aussagen zum lebensnahen Sachverhalt tätigt?
Wir wollen die Angelegenheit gerne per Videokonferenzanlage durchführen (bei der StbK Berlin) und sollen dafür einen Vertreter benennen. Sicherlich können wir hier auch mehrere Vertreter benennen und daran teilnehmen - oder.
Hat hier schon jemand Erfahrung (@showbee *wink*) damit?
Wer wurde denn Geladen?
Nur der Vertreter oder auch der GF?
Wenn der GF nicht geladen ist muss er auch nicht mit....
Je nachdem wie komplex der Sachverhalt ist ist es jedoch ratsam den Mandanten mitzunehmen.
Videokonferenz hab ich leider keine Erfahrung mit ...
lg, Jive
Es kann auch sehr ratsam sein, auf keinen Fall den GF zu Wort kommen zu lassen....
Je nachdem wie "komplex" der GF ist ^^
Je nachdem, um wieviel Geld es tatsächlich geht, kann es auch angebracht sein, die mündliche Verhandlung lieber persönlich statt als Videokonferenz wahrzunehmen. so viel mehr Zeitaufwand ist damit nun auch nicht verbunden.
(30.04.2014 20:06)phönix schrieb: [ -> ]Je nachdem, um wieviel Geld es tatsächlich geht, kann es auch angebracht sein, die mündliche Verhandlung lieber persönlich statt als Videokonferenz wahrzunehmen. so viel mehr Zeitaufwand ist damit nun auch nicht verbunden.
Geld und viel ist ja immer ratsam. Es geht insgesamt um ca. 75.000€. Der Gf soll nur den Sachverhalt schildern.
Dann sollte der GF dem Sachvertrag genau zuhören und nicht nur wiederholen, sondern wirklich tiefergehend erläutern. Als StB sollte man anhand der FA Schreiben erkennen, welcher Sachverhalt noch kritisch/strittig ist. Dazu sollte sich der GF vorbereiten. Ungern gesehen sind Einleitungen wie "Wir sind ein seit 20 Jahren erfolgreiches Unternehmen der Branche ...", "Das Finanzamt hat ... Arbeitsplätze auf dem Gewissen, wenn ..." oder auch andere Auswüchse. Sachlich und klar, keine Polemik.
Den Sachverhalt trägt i.d.R. der Berichterstatter vor, der Kläger wird nur gefragt, ob alles so einigermaßen stimmt. D. H. den Sachverhalt muss man **vor** der mündlichen Verhandlung dem Gericht so rüberbringen, dass alles passt.
Dann scheint dem Gericht der SV genügend dargestellt.
Wir haben bereits ein gerichtliches AdV erhalten. Nach Klage und AdV Antrag ist die Einladung zur mndl. Verhandlung das erste Lebenszeichen vom FG. Es gab keinerlei Korrespondenz nachfragen etc. vom FG. I
Ich hoffe wir können uns einigen bzw. haben bereits gewonnen😀. Der Sieg scheint mir allerdings unwahrscheinlich, da im AdV-Beschluss ein Originalschriftstück angemahnt wurde, welches im Hauptverfahren vorgelegt werden muss. Die GFin hat diesen Vertragsbestandteil aber nicht mehr .

Uiii. Jetzt bloß nicht die üblichen Theorien entwickeln (befand sich in Aktentasche, die aus dem Auto der GF gestohlen wurde) oder neues Dokument zurückdatieren.