Steuerberater

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Hallo,

ich habe eine Erbengem. welche vom Verstorbenen ein Mietwohngrundstück übernommen hat. In der Erklärung habe ich die AfA des Vorgängers übernommen. War in alten Erklärungen aus 1995 zu sehen, die zu finden waren. Ebenso war eine alte Steuernummer angegeben.

Nun schreibt das FA, dss die Steuerakten des Verstorbenen "schon seit vielen Jahren geschlossen sind". Daher wäre kein Zugriff möglich. Man bitte nun, die komplette Ermittlung der AfA aus 1970 zukommen zu lassen.

Diese können die Erben nicht auffinden. Auch der alte StB vom Verstorbenen gibt es nicht mehr.

Ich habe nur diese Erklärung aus 1995 wo die AfA zu sehen ist und dies wurde dem FA mitgeteilt.

Wie würdet Ihr nun vorgehen?
Kann man die alten Steuerakten nicht wieder öffnen?

Danke!
Die alten Akten findet doch keiner mehr, selbst wenn sie noch irgendwo rumliegen sollten.
Ich würde mal zur Einheitswertstelle gehen. Die haben zu jedem Gebäude die Unterlagen. Und aus denen sollten sich die ungefähren HK ergeben. Wenns einigermaßen mit der alten AfA aus der Erklärung passt, spricht alles für deren Richtigkeit.
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