11.03.2014, 07:27
Bonjour Mesdames et Messieurs,
ich frage mich seit geraumer Zeit, wie ich die monatlichen Teilzahlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu buchen habe. Ich habe in NWB und Datev Lexinform nichts darüber gefunden, also muss es so klar sein, dass niemand darüber ein Wort verliert.
Die Teilzahlungen der KZV sind Abschlagzahlungen auf die vom Zahnarzt in dem Zeitraum erbrachten konservierend-chirurgischen Leistungen am Patienten und berechnen sich anhand der in den Vorquartalen gegenüber den Krankenkassen abgerechneten Beträgen. Probleme können hier im Jahreswechsel entstehen, da die KZV das Vorquartal immer erst im letzten Monat des Folgequartals abrechnet. Somit ist im Jahreswechsel immer eine Teilzahlung an den Zahnarzt geflossen, die noch nicht abgerechnet wurde.
Mir sagt die EStR 4.5 klar:
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach den Grundsätzen des § 11 EStG zu erfassen. Das gilt auch für Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen.
Ich hatte kürzlich ein Telefonat mit der KZV und dort wurde mir gesagt diese Teilzahlungen wären als durchlaufender Posten zu behandeln. Die Definition des durchlaufenden Postens im §4(3) EStG ist aber nicht auf diese Fälle anzuwenden.
Habt Ihr da Erfahrungen? Gibt es vielleicht doch irgendwelche Spezialgeschichten von denen ich nichts weiss?
Ich sehe die Teilzahlungen als Betriebseinnahme.
Viele Grüße !!!
ich frage mich seit geraumer Zeit, wie ich die monatlichen Teilzahlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu buchen habe. Ich habe in NWB und Datev Lexinform nichts darüber gefunden, also muss es so klar sein, dass niemand darüber ein Wort verliert.
Die Teilzahlungen der KZV sind Abschlagzahlungen auf die vom Zahnarzt in dem Zeitraum erbrachten konservierend-chirurgischen Leistungen am Patienten und berechnen sich anhand der in den Vorquartalen gegenüber den Krankenkassen abgerechneten Beträgen. Probleme können hier im Jahreswechsel entstehen, da die KZV das Vorquartal immer erst im letzten Monat des Folgequartals abrechnet. Somit ist im Jahreswechsel immer eine Teilzahlung an den Zahnarzt geflossen, die noch nicht abgerechnet wurde.
Mir sagt die EStR 4.5 klar:
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach den Grundsätzen des § 11 EStG zu erfassen. Das gilt auch für Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen.
Ich hatte kürzlich ein Telefonat mit der KZV und dort wurde mir gesagt diese Teilzahlungen wären als durchlaufender Posten zu behandeln. Die Definition des durchlaufenden Postens im §4(3) EStG ist aber nicht auf diese Fälle anzuwenden.
Habt Ihr da Erfahrungen? Gibt es vielleicht doch irgendwelche Spezialgeschichten von denen ich nichts weiss?
Ich sehe die Teilzahlungen als Betriebseinnahme.
Viele Grüße !!!