Steuerberater

Normale Version: Prozesskosten/Scheidungskosten 2013
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Hallo miteinander,

ich habe eine kurze Frage zu den Scheidungskosten (Diskussion im Steuernetz-Forum):
Prozesskosten sind ja seit 2013 nicht mehr abziehbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG), es sei denn, es ist existenzbedrohend ...
Die Formulierung ist so allgemein gehalten, dass wohl auch Scheidungskosten nicht mehr abziehbar sein könnten. Zumal auch die Formulare und die Anleitungen für das Jahr 2013 entsprechend angepasst worden sind und das Wort "Scheidungskosten" eleminiert worden ist.
Nun gibt es wohl einen Aufsatz, der sich mit der Thematik befasst:
Bleschick, Sascha, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, Alles auf Anfang?, FR 2013, 932-937
Hat jemand Zugriff auf diesen Aufsatz?

Gruss
Uwe
Nein, aber wie das Thema weitergeht, bin ich auch gespannt.
Eigentlich war ja keine Schlechterstellung geplant, es sollten nur die ganzen privaten Streitereien nicht noch steuerlich "gefördert" werden.
Klar, eine Scheidung ist nicht unbedingt "existenzbedrohend". Aber welcher Streit soll denn eigentlich existenzbedrohend sein? Selbst wenn das Haus und der Job weg ist, bekommt man halt ne Sozialwg. und Hartz IV und die Existenz ist gerettet. Sad
Hallo Uwe, in dem Aufsatz sind Scheidungskosten ganz am Rande behandelt. Problematisch ist das "Verschulden"; der Autor will hier jedoch wohl typisierend davon ausgehen, dass keines vorliegt... Jedenfalls kommt er zum Abzug.
Gruß
showbee
Hallo,

@showbee
die OFD Karlsruhe legt sich mal fest: Scheidungskosten sind nicht mehr abziehbar ab 2013 ...
Pressemitteilung 05/2014 vom 05.03.2014:
Daraus das Zitat:
„Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt ab 2013 regelmäßig die Abzugsmöglichkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung“, so die Oberfinanzpräsidentin. Auch die Kosten für einen Scheidungsprozess, die bislang unter weiteren Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden konnten, können jetzt nicht mehr abgezogen werden.


Es bleibt also abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden ... Cool

Gruss
Uwe
Die Lohnsteuerhilfe Bayern führt für zwei Mitglieder Musterprozesse gegen die Streichung der Abzugsfähigkeit der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung. Beider Verfahren sind offenbar am Finanzgericht München anhängig.

Neue Wirtschaftsbriefe weisen auf der NWB Datenbank darauf hin, dass von einem der Verfahren das Aktenzeichen bereits bekannt ist. Link zur NWB Datenbank:
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeige..._index.xml
FG Rheinland/Pfalz 4 K 1976/14
Revision anhängig : VI R 66/14
War zu erwarten.
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