10.03.2014, 12:37
Hallo miteinander,
ich habe eine kurze Frage zu den Scheidungskosten (Diskussion im Steuernetz-Forum):
Prozesskosten sind ja seit 2013 nicht mehr abziehbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG), es sei denn, es ist existenzbedrohend ...
Die Formulierung ist so allgemein gehalten, dass wohl auch Scheidungskosten nicht mehr abziehbar sein könnten. Zumal auch die Formulare und die Anleitungen für das Jahr 2013 entsprechend angepasst worden sind und das Wort "Scheidungskosten" eleminiert worden ist.
Nun gibt es wohl einen Aufsatz, der sich mit der Thematik befasst:
Bleschick, Sascha, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, Alles auf Anfang?, FR 2013, 932-937
Hat jemand Zugriff auf diesen Aufsatz?
Gruss
Uwe
ich habe eine kurze Frage zu den Scheidungskosten (Diskussion im Steuernetz-Forum):
Prozesskosten sind ja seit 2013 nicht mehr abziehbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG), es sei denn, es ist existenzbedrohend ...
Die Formulierung ist so allgemein gehalten, dass wohl auch Scheidungskosten nicht mehr abziehbar sein könnten. Zumal auch die Formulare und die Anleitungen für das Jahr 2013 entsprechend angepasst worden sind und das Wort "Scheidungskosten" eleminiert worden ist.
Nun gibt es wohl einen Aufsatz, der sich mit der Thematik befasst:
Bleschick, Sascha, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, Alles auf Anfang?, FR 2013, 932-937
Hat jemand Zugriff auf diesen Aufsatz?
Gruss
Uwe