Steuerberater

Normale Version: USt - pflicht bei Pkw verkauf
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Guten morgen, ich hoffe allen Forumsteilnehmern gehts gut.
Ich habe eine Frage (befürchte sie ist dämlich), ein Mandant (tätigt USt - pfl. Umsätze) hat vor ein paar Jahren einen gebrauchten Pkw von privat gekauft. (ohne VSt.) Jetzt will er diesen Pkw (Montagewagen) wieder an privat verkaufen. Ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig? Ich mein mich erinnern zu können, irgendwo gelesen zu haben, das der Verkauf trotzdem umsatzsteuerpflichtig wäre...

Vielen dank im voraus
Entnahme in PV nstb
Verkauf aus UV stb und stpfl
D.h. der Mandant entnimmt den Pkw ins PV, und veräußert dann den pkw ohne Umsatzsteuer? Muss der Mandnat den Pkw dann für einen festgeschriebenen Zeitraum im PV halten? Er will ohne USt an seinen Bruder veräußern...
Entnahme**handlung** siehe
BFH Urteil vom 09.08.1989 - X R 20/86
BFH Urteil vom 31.01.1985 - IV R 130/82

festgeschriebener Zeitraum ==> nein, eher ausreichender Zeitraum
Vielen Dank für die Antworten. Ihr (Sie) seid (sind) spitze
naja.. viel helfen tut es nix .. weil bei der Definition des "ausreichenden" Zeitraumes ist das Fa meist nicht sehr entgegenkommend ....

§ 42 AO ist halt da das Thema ....

lg, jive
Hallo,
ich meine eigentlich, dass § 42 AO hier kein großes Thema ist. Der Unternehmer muss die Entnahme nur deutlich dokumentieren und im Kaufvertrag vermerken "Verkauf von Privat"
s. BFH, V R 8/98 und V R 61/96
zu § 42 AO: außersteuerliche Gründe für Verkauf aus dem PV: Ausschluss der Gewährleistungsmöglichkeit (§§ 437, 475 BGB iVm §§ 13, 14 BGB)
aber im Endeffekt...wie soll das FA die Nase dran bekommen wenn der den aus dem PV verkauft und der Bruder den nicht als Firmanwagen braucht
(30.01.2014 11:24)Bogo schrieb: [ -> ]aber im Endeffekt...wie soll das FA die Nase dran bekommen wenn der den aus dem PV verkauft und der Bruder den nicht als Firmanwagen braucht
über die Zulassungsstelle und die KFZ-Steuer kann das FA ganz schnell nachvollziehen, wie lange nach Entnahme verkauft wurde.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs