Steuerberater

Normale Version: Verzicht Tantiem/Beschluss
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Hallo,

brauche ich eine Gesellschafterbeschluss über den Verzicht einer in Vorjahren ertragswirksam verbuchten Tantieme?

Finanzamt fordert dies an.

Ich kann hierzu nichts finden, ob das mit einem Beschluss festgehalten werden muss. In meinen Augen ist die ertragswirksame Ausbuchung Indiz genug dafür, dass der Gesllschaftergeschäftsführer auf seinen Tantieme aus Vojahren verzichtet und es sich somit um eine verdeckte Einlage handelt.

Das ganze kam im Rahmen einer LSt-Ap auf.

Tantieme wurde in 2007 und 2008 ertragswirksam eingebucht. Es wurde ein Beschluss gefasst, das auf Grund wirtschftlicher Probleme die Auszahlung der Tantieme gestundet wird. Nunmehr wurde die Rückstellung ertragswirksam aufgelöst, da mit einer Auszahlung an den Geser nicht zu rechnen ist.
Also ich würde den Beschluss nachreichen. Oder zumindest etwas in Papierform.
Immerhin gibt es ja auch den Beschluss, dass gestundet wird. Somit würde ich auch einen entsprechenden Beschluss über die Auflösung
fassen. Nicht, dass das Finanzamt da noch rückwirkend ran will....
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