22.11.2013, 13:11
Der Unternehmer erzielt fast nur nicht steuerbare Umsätze (die aber steuerpflichtig wären, wenn die Leistungen im Inland ausgeführt worden wären). Die jährliche Umsatzsteuerzahllast lieft bei knapp über 1.000, so dass vierteljährliche UStVA einzureichen sind.
In einem Jahr verkauft er irgendeinen Anlagegegenstand und es ergibt sich eine Jahres-Umsatzsteuer von 220.000.
Das FA teilt daraufhin mit, dass im Folgejahr monatlich abzugeben ist und setzt die Sondervorauszahlung auf 20.000 fest, obwohl klar ist, dass es sich um eine einmalige Sache handelt.
Auf einen Antrag nach §163 AO lässt sich das Finanzamt nicht ein.
Wie kann man die SonderVZ reduzieren, OHNE auf die DFV zu verzichten?
In einem Jahr verkauft er irgendeinen Anlagegegenstand und es ergibt sich eine Jahres-Umsatzsteuer von 220.000.
Das FA teilt daraufhin mit, dass im Folgejahr monatlich abzugeben ist und setzt die Sondervorauszahlung auf 20.000 fest, obwohl klar ist, dass es sich um eine einmalige Sache handelt.
Auf einen Antrag nach §163 AO lässt sich das Finanzamt nicht ein.
Wie kann man die SonderVZ reduzieren, OHNE auf die DFV zu verzichten?