Steuerberater

Normale Version: Sondervorauszahlung
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Der Unternehmer erzielt fast nur nicht steuerbare Umsätze (die aber steuerpflichtig wären, wenn die Leistungen im Inland ausgeführt worden wären). Die jährliche Umsatzsteuerzahllast lieft bei knapp über 1.000, so dass vierteljährliche UStVA einzureichen sind.

In einem Jahr verkauft er irgendeinen Anlagegegenstand und es ergibt sich eine Jahres-Umsatzsteuer von 220.000.

Das FA teilt daraufhin mit, dass im Folgejahr monatlich abzugeben ist und setzt die Sondervorauszahlung auf 20.000 fest, obwohl klar ist, dass es sich um eine einmalige Sache handelt.

Auf einen Antrag nach §163 AO lässt sich das Finanzamt nicht ein.

Wie kann man die SonderVZ reduzieren, OHNE auf die DFV zu verzichten?
(22.11.2013 13:11)ecro schrieb: [ -> ]Wie kann man die SonderVZ reduzieren, OHNE auf die DFV zu verzichten?

Mit einem Antrag nach § 48 (3) letzter Halbsatz UStDV.
"...wenn die Anmeldung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt."

Inwieweit ist die denn unzutreffend? Das Elftel stimmt ja.
Am Jahresanfang eine Sondervorauszahlung von 20.000 zu leisten von denen am Jahresende 19.000 erstattet werden würde ich schon als offensichtlich unzuteffend bezeichnen.
Sollte man meinen. Andererseits wird ja genau das Gesetz vollzogen. Hmmmm.

Aber danke, ich hab wieder was gelernt.
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