Steuerberater

Normale Version: Mini-Job individuell besteuert
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Vielleicht weiß das folgende jemand spontan:

Minijob pauschal mit 2% besteuert - wird nicht in der ESt angegeben, Arbeitgeberbeitrag zur RV interessiert niemanden mehr.

Minijob individuell besteuert (Sinnhaftigkeit sei jetzt mal dahingestellt Rolleyes ) wird in der ESt angegeben. Was ist mit dem Arbeitgeberbeitrag zur RV. Wird dieser jetzt bei den Sonderausgaben gekürzt?
ich meine es muss gekürzt werden ....

Fundstellen aus denen sich meine Rechtsauffassung ergibt ... aber 100%ig sicher bin ich mir auch noch nicht:

OFD Koblenz 1.3.07, Kurzinfo Ertragsteuergruppe St 3 - Einkommensteuer, unter http://www.iww.de, Abruf-Nr. 071177

BFH 8.11.06, X R 9/06; 31.5.06, X R 6/06, BFH/NV 06, 2239

lg, jive
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