20.11.2013, 14:26
Vielleicht weiß das folgende jemand spontan:
Minijob pauschal mit 2% besteuert - wird nicht in der ESt angegeben, Arbeitgeberbeitrag zur RV interessiert niemanden mehr.
Minijob individuell besteuert (Sinnhaftigkeit sei jetzt mal dahingestellt
) wird in der ESt angegeben. Was ist mit dem Arbeitgeberbeitrag zur RV. Wird dieser jetzt bei den Sonderausgaben gekürzt?
Minijob pauschal mit 2% besteuert - wird nicht in der ESt angegeben, Arbeitgeberbeitrag zur RV interessiert niemanden mehr.
Minijob individuell besteuert (Sinnhaftigkeit sei jetzt mal dahingestellt
