Steuerberater

Normale Version: Doppelstöckige PersGes SBV
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Hallo zusammen,

folgender kurzer SV zu Grundlagen des Steuerrechts:

A ist Ges´ter der A+B GbR mit GruBo im SBV. A bringt den MU-Anteil nebst SBV in die A GmbH & Co KG ein. Ges´ter der GbR sind nunmehr die A GmbH & Co KG und B.

Meine Auffassung:
1) A hat kein SBV, weder bei der KG noch bei der GbR. MU-Anteil an der KG ist kein WG und kann somit kein SBV bei der GbR sein.
2) Der sich in der Gesamthand der KG befindliche GruBo stellt SBV der KG bei der GbR dar.

Gibt es gegenteilige Meinungen?

Viele Grüße
Taxman
Nein, sehe ich auch so, wenn der GruBo tatsächlich Gesamthandsvermögen der KG geworden ist.
Ist er Wink
GHV der KG geht dem SBV der KG vor.
Aber doch nur bei schwesterpersonengesellschaften. Ich habe hier aber keine Schwestern sondern "Mutter/Tochter".

Oder irre ich hier?
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