Steuerberater

Normale Version: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
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... und beim Progressionsvorbehalt wird die Steuer nicht auf die steuerfreien Einnahmen bezahlt, sondern der Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte wird erhöht.
Okay - Ihr habt mich überzeugt. In meinem Fall kam jetzt noch hinzu, dass aus der inzwischen erhalten Abrechnung des AA hervorging, dass zwei Monate an den AG ausgezahlt wurden. Der Kollege darf sich jetzt mit der Knappschaft spielen und Geld für den Mandanten zurückholen, da bei der Lohnberechnung die Erstattung unbekannt war.

@ showbee:
Für den Mandanten ist es egal, aus welchem Grund er mehr Steuer bezahlt. Tatsache ist doch nur, dass weiter 400 € bekommen hat, durch jetzt plötzliche eine höhere Steuerlast entsteht.

frankts
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