Steuerberater

Normale Version: Riesterrente Anlage Vorsorgeaufwand fehlte
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Hallo,

ich habe gerade folgenden Fall vorliegen:
Mitglied hat Steuererklärung im Vorjahr für das Jahr 2011 selbst erstellt und keine Anlage Vorsorgeaufwand eingereicht. Er hatte auch keine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens, da der Antrag auf Riesterzulage versehentlich nicht an die BaFin weitergeleitet wurde. Der Antrag erfolgte erst, nachdem der Einkommensteuerbescheid 2011 bestandskräftig geworden war. Der Vertrag wurde erst im Jahr 2011 abgeschlossen. Ein Anruf beim zuständigen Finanzamtsmitarbeiter ergab, dass er keine Möglichkeit einer Änderung mehr sehe ...
Ich bin anderer Meinung, da die Daten der Riesterrente erst nach Bestandskraft an das Finanzamt übermittelt worden sind. Finde aber keine eindeutige rechtliche Änderungsvorschrift. Ist der Bereich noch so grau?

Danke für Meldungen
Gruss
Uwe
"keine Anlage Vorsorgeaufwand" ??? Glaub ich nicht. Meinst du Anlage AV?

Zitat:da die Daten der Riesterrente erst nach Bestandskraft an das Finanzamt übermittelt worden sind
Ich glaub da gab es was, bin aber diese Woche nicht im Büro.
Hallo,

(19.08.2013 18:49)Opa schrieb: [ -> ]"keine Anlage Vorsorgeaufwand" ??? Glaub ich nicht. Meinst du Anlage AV?

Zitat:da die Daten der Riesterrente erst nach Bestandskraft an das Finanzamt übermittelt worden sind
Ich glaub da gab es was, bin aber diese Woche nicht im Büro.

natürlich meinte ich die Anlage AV ... Cool
Ist bestimmt eine Unteranlage der Anlage Vorsorgeaufwand ... oder besser: früher waren die Eintragungen dort vorzunehmen ... Big Grin
Zur Zeit hinken wir hier etwas hinterher, oder anders formuliert: wir sind ein bißchen abgekoppelt vom Rest der Welt - wegen Personalmangel ... die Bahn machts möglich ... Big Grin

Gruss
Uwe
(19.08.2013 17:59)Uwe schrieb: [ -> ]Finde aber keine eindeutige rechtliche Änderungsvorschrift.

wie ist es mit § 10a Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 2a Satz 8 Nr. 1 (i.V.m. Satz 6) EStG?

Grüße
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