19.08.2013, 17:59
Hallo,
ich habe gerade folgenden Fall vorliegen:
Mitglied hat Steuererklärung im Vorjahr für das Jahr 2011 selbst erstellt und keine Anlage Vorsorgeaufwand eingereicht. Er hatte auch keine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens, da der Antrag auf Riesterzulage versehentlich nicht an die BaFin weitergeleitet wurde. Der Antrag erfolgte erst, nachdem der Einkommensteuerbescheid 2011 bestandskräftig geworden war. Der Vertrag wurde erst im Jahr 2011 abgeschlossen. Ein Anruf beim zuständigen Finanzamtsmitarbeiter ergab, dass er keine Möglichkeit einer Änderung mehr sehe ...
Ich bin anderer Meinung, da die Daten der Riesterrente erst nach Bestandskraft an das Finanzamt übermittelt worden sind. Finde aber keine eindeutige rechtliche Änderungsvorschrift. Ist der Bereich noch so grau?
Danke für Meldungen
Gruss
Uwe
ich habe gerade folgenden Fall vorliegen:
Mitglied hat Steuererklärung im Vorjahr für das Jahr 2011 selbst erstellt und keine Anlage Vorsorgeaufwand eingereicht. Er hatte auch keine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens, da der Antrag auf Riesterzulage versehentlich nicht an die BaFin weitergeleitet wurde. Der Antrag erfolgte erst, nachdem der Einkommensteuerbescheid 2011 bestandskräftig geworden war. Der Vertrag wurde erst im Jahr 2011 abgeschlossen. Ein Anruf beim zuständigen Finanzamtsmitarbeiter ergab, dass er keine Möglichkeit einer Änderung mehr sehe ...
Ich bin anderer Meinung, da die Daten der Riesterrente erst nach Bestandskraft an das Finanzamt übermittelt worden sind. Finde aber keine eindeutige rechtliche Änderungsvorschrift. Ist der Bereich noch so grau?
Danke für Meldungen
Gruss
Uwe