Steuerberater

Normale Version: Nachweis Privatverbrauch Photovoltaik bai Anlagen ab 04/2012
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Mir liegt eine Endabrechnung eines Versorgers vor, die nur die Einspeisung angibt. Aufgrund der Abschaffung der Vergütung für selbst verbrauchten Strom für Anlagen ab 04/2012 wird diese Strommenge nicht mehr gemessen. Gibt es inzwischen schon Äußerungen von OFD u.a., die der Betreiber diesen Anteil nachweisen soll ? Durch Schätzung ?

Einem Kollegen liegt dagegen eine Endrechnung von MITnetz vor, in der die gesamte erzeugte Strommenge und auch die Einspeisung angegeben wird. Der Privatanteil kann somit selbst berechnet werden. Können die Versorger wählen, wie sie abrechnen ?
M.E. geht dies aber nur, wenn ein zusätzlicher Zähler eingebaut wird. Müssen die Betreiber zukünftig selbst darauf achten, das ein solcher auch existiert ? Bieten die Versorger das überhaupt von selbst an ? Wer zahlt die Kosten für diesen Zähler ? Darauf bleibt der Betreiber doch sicher selbst sitzen.
Die "zahlreichen" Antworten zeigen, dass anscheinend hier die steuerlichen Freunde der Photovoltaik kaum bis gar nicht vertreten sindBig Grin. Inzwischen habe ich von einer Kollegin aus StBdirekt folgendes zum Thema erhalten:

Quelle: Neufang-Akademie; Beratungspraxis 07/2013 insbesondere Seite 369

Zitat:...In der Praxis stellt sich das Problem, dass der Direktverbrauch in vielen Fällen nicht mehr dokumentiert wird, weil für kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp kein Zähler für den erzeugten Strom mehr benötigt wird...

Zitat:...Der Selbstverbrauch ist daher nach Rücksprache mit ihren Mandanten zu schätzen und ertragsteuerlich kann als Betriebseinnahme die ermittelten Selbstkosten oder aus Vereinfachungsgründen 20 Cent pro kWh angesetzt werden...

Eigentlich toll die Lösung mit der Schätzung oder ? Wie hoch soll die denn ausfallen ? Da hat sich im BMF oder den OFD wirklich noch keiner Gedanken darüber gemacht.

Die Mandanten werden es begrüßen, wenn sie demnächst den Privatanteil bei PKW u.a. auch schätzen können.Big Grin
(19.08.2013 07:31)blindworm schrieb: [ -> ]Eigentlich toll die Lösung mit der Schätzung oder ? Wie hoch soll die denn ausfallen ?

Eine vernünftige Lösung gibt es ohne zweiten Zähler nicht. Ich hatte zum Glück noch keine Anlage mit nur einem Zähler.
Als Schätzungsgrundlage könnte man den Stromverbrauch des Vorjahres nehmen, wobei das im Einzelfall natürlich sehr ungenau sein kann.

(19.08.2013 07:31)blindworm schrieb: [ -> ]Die Mandanten werden es begrüßen, wenn sie demnächst den Privatanteil bei PKW u.a. auch schätzen können.Big Grin

Wenn keine 1%-Regelung anzuwenden ist und kein Fahrtenbuch geführt wurde, wird doch schon heute geschätztWink
@eisvogel

Zitat:Wenn keine 1%-Regelung anzuwenden ist und kein Fahrtenbuch geführt wurde, wird doch schon heute geschätzt

Über diese wacklige Brücke geht aber kein Prüfer. Oder sind hier keine PKW`s mit mind. 50% betr. Nutzung gemeint ?
(21.08.2013 16:00)blindworm schrieb: [ -> ]Oder sind hier keine PKW`s mit mind. 50% betr. Nutzung gemeint ?
die meinte ich
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