Steuerberater

Normale Version: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
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Mit der Thematik haben sich doch tatsächlich schon mal Gerichte befasst:
- BFH Beschluss vom 12.11.1992 - XI B 69/92
- BFH Beschluss vom 06.11.1986 - III B 51/85 (NV)
Donnerwetter, da war aber einer fleißig!
Jetzt würde mich nur verstärkt der in meiner 2. Frage angesprochene strafrechtliche Aspekt interessieren; wegen der Bekanntgabe oder wegen des Steuergeheimnisses hatte ich bisher gar keine Bedenken.
Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches.
(08.08.2013 23:20)Stadtkatze schrieb: [ -> ]Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches.

Das würde ich zwar strafrechtlich nicht so sehen; denn die Bekanntgabe ist ein rein steuer- bzw. verwaltungsrechtliches Erfordernis, beeinflusst aber nicht die Natur einer Urkunde im strafrechtlichen Sinne.

Darauf kommt es hier aber letzten Endes nicht an. Ich hab die Lösung inzwischen gefunden (Blick ins Gesetz erleichtert wie immer die Rechtsfindung): Maßgebliches Tatmerkmal ist hier das subjektive Element "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - und eine Täuschungsabsicht durch manuelle Ergänzung des Datums würde ich nun selbst einem Steuerbeamten nicht unterstellen, auch wenn ich solche Leute nicht mag. Also wäre die strafrechtliche Frage vom Tisch.
(09.08.2013 10:50)Jim schrieb: [ -> ][quote='Stadtkatze' pid='27934' dateline='1375996836']
...auch wenn ich solche Leute nicht mag.

:@
Wie oberflächlich!
(09.08.2013 11:42)Stadtkatze schrieb: [ -> ]Wie oberflächlich!


Das räume ich ein. Cool
Na dann muss ich mir echt überlegen, ob ich dir nochmal antworte Big GrinWink
Reg dich nicht auf Stadtkatze! Uns mag man eben nicht! Genauso wie man Rechtsanwälte, Steuerberater, Gebrauchtwagenverkäufer, Versicherungsvertreter und Immobilienmakler eigentlich nicht mag!

Im übriegn sind z.B. bei uns in den letzten 10 Jahren zwar zwei Steuerberater wegen Steuervergehen in den Knast gewandert, aber kein Finanzbeamter!

Honi soit qui mal y pense!

taxpert, der dank dem gestrigen Feiertag ein langes Wochenende hat
Ach sooooo, wir sind hier die Selbsthilfegruppe der Unbeliebten - ich verstehe - lass uns reden Wink
Könnt ihr zur Sachlichkeit zurückkehren?
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