21.06.2013, 13:29
Hallo zusammen,
wir liquidieren hier eine GmbH. § 11 KStG ist uns schon ein Begriff. Der Wortlaut scheint auch eindeutig, dennoch treten bei uns einige Fragen über die praktische / technische Umsetzung auf.
1) Nach § 11 I 2 KStG soll der Besteuerungszeitraum drei Jahre nicht übersteigen. Nach meinem Verständnis kann ich auch weiterhin, da ich dies für die GewSt und USt sowieso muss, eine jährliche Steuererklärung abgeben. Oder irre ich hier?
2) In "unserer" Liquidation wird es wohl zu Liquidationsverlusten kommen. Nun stellt sich hier die Frage nach der zutreffenden Anwendung des § 10d EStG.
Bsp.:
Gewinn letztes Jahr vor Liquidation: 100
Verlust 1. Liquidationsjahr: ./. 25
Verlust 2. Liquidationsjahr: ./. 50
Verlust 3. Liquidationsjahr: ./. 10
Nach R 51 IV KStR handelt es sich nicht um bloße Zwischenveranlagungen. Dies führt jedoch dazu, dass gerade die Verluste im 2. und 3. LJ nicht nach § 10d EStG ins letzte Jahr vor Liquidation zurückgetragen werden können und meine Verlust ungenutzt untergehen. Folglich bliebe mir, wenn dem so wäre, nur die Wahl, tunlichst keine jährliche KSt-Erklärung abzugeben, um den Verlust insgesamt rücktragen zu können.
Wäre schön, wenn sich hierzu einer mit dienlichen Hinweisen äußern könnte
Danke im Voraus
Taxman
wir liquidieren hier eine GmbH. § 11 KStG ist uns schon ein Begriff. Der Wortlaut scheint auch eindeutig, dennoch treten bei uns einige Fragen über die praktische / technische Umsetzung auf.
1) Nach § 11 I 2 KStG soll der Besteuerungszeitraum drei Jahre nicht übersteigen. Nach meinem Verständnis kann ich auch weiterhin, da ich dies für die GewSt und USt sowieso muss, eine jährliche Steuererklärung abgeben. Oder irre ich hier?
2) In "unserer" Liquidation wird es wohl zu Liquidationsverlusten kommen. Nun stellt sich hier die Frage nach der zutreffenden Anwendung des § 10d EStG.
Bsp.:
Gewinn letztes Jahr vor Liquidation: 100
Verlust 1. Liquidationsjahr: ./. 25
Verlust 2. Liquidationsjahr: ./. 50
Verlust 3. Liquidationsjahr: ./. 10
Nach R 51 IV KStR handelt es sich nicht um bloße Zwischenveranlagungen. Dies führt jedoch dazu, dass gerade die Verluste im 2. und 3. LJ nicht nach § 10d EStG ins letzte Jahr vor Liquidation zurückgetragen werden können und meine Verlust ungenutzt untergehen. Folglich bliebe mir, wenn dem so wäre, nur die Wahl, tunlichst keine jährliche KSt-Erklärung abzugeben, um den Verlust insgesamt rücktragen zu können.
Wäre schön, wenn sich hierzu einer mit dienlichen Hinweisen äußern könnte

Danke im Voraus
Taxman