(27.05.2013 09:05)blindworm schrieb: [ -> ]@taxpert
Zitat:...Das ihr die Erklärungen digital schickt heißt ja (Leider!) noch lange nicht, dass wir sie auch digital verarbeiten können!...
Das unterstellen aber die Mandanten und wundern sich dann. Es wird ja genug Werbung für ELSTER gemacht.
Jetzt wundere ich mich aber, was Du oder deine Mandanten eigentlich von einer digitalen Bearbeitung erwarten!!?? Der Bearbeiter hat doch auch jetzt schon etw zwei Tage nach Übertragung Zugriff auf die über ELSTER übertragenen Daten. Darum geht es bei EloSt doch gar nicht!
Es geht vielmehr um diverse Funktionen, die dich als StB oder auch deine Mandanten gar nicht tangieren, z.B. elektronische Erfassung des Eingangs authetisierter Erklärungen, Verknüpfung mit den FnD und natürlich das allseits beliebte RMS!
Natürlich soll dies alles auch den Innendienst entlasten, aber nicht etwa damit der Stpfl schneller seinen Bescheid bekommt, sondern um Personal einzusparen. D.h., der Bearbeiter bekommt eine höhere Fallzahl zugeteilt!
Künftig wird es also eher so sein, dass ein Teil der Bescheide schneller kommt, da das System sie sozusagen durchgewunken hat, ein anderer Teil aber länger braucht, weil das System dem Bearbeiter eine mehr oder weniger goße Anzahl von Prüfhinweisen auswirft, die abzuarbeiten sind!
Auch hier wird es aber, wie jetzt auch schon, sehr darauf ankommen, wie gut die Daten seitens des Beraters oder des Stpfl selber aufbereitet und präsentiert werden! Z.B. kannst Du bereits heute davon ausgehen, dass in mehr als der Hälfte der Fälle, bei denen auf Seiten des StB ein Bearbeiterwechsel vorliegt, die Anlage EÜR im RMS "auffällig" ist.
blindwurm schrieb:Zitat:...Wann dann tatsächlich eine bundesweite Einführung erfolgt, steht in den Sternen!...
Bedeutet das, dass sich betroffene StB auch für 2012 keine Sorgen wegen der Härtefallregelung machen müssen und Papierabgabe nicht schadet ?
Was hat jetzt die digitale oder eben nicht digitale Bearbeitung im AMt mit den Härtefallregelungen zu tun??
Die Härtefallregelungen sind genau in den von @frankts zitierten AO-Fachinfos erläutert und somit -zumindest bei uns in Bayern- bindent für den Bearbeiter! Für StB gibt es dabei nur zwei "Ausreden":
Entweder die Finanzverwaltung hat noch keine Übermittlungsmöglichkeit eingeräumt (z.B. Feststellungserklärungen mit mehr als 10 Beteiligten, teilweise auch KöSt)
oder ältere StB mit nur wenigen Mandanten und fehlender technischer Kanzleiaustattung.
Von einer fehlenden digitalen Bearbeitungsmöglichkeit im Amt ist da nirgends die Rede!
Das natürlich in Ämtern, die noch nahezu unbeleckt von EloST sind, die Akzeptanz von Papiererklärungen weiter hoch sein wird, ist dabei aber unbestritten! Nur wird sich auf Dauer jeder Bearbeiter seinem SGL gegenüber, jeder SGL gegenüber dem Amtsvorsteher und jeder Amtsvorsteher sich gegenüber dem LfSt/OFD rechtfertigen müssen, wenn in seinem Verantwortungsbereich überdurchschnittlich viele Papiererkärungen akzeptiert werden!
taxpert