Steuerberater

Normale Version: §19 GewStDV
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Manchmal verwirren mich die Steuerpflichtigen mit ihrer Beharrlichkeit!

X Grst- GmbH ist 100%-ige Tochter der X AG. Einziger Zweck: Vermietung des Grundstückes an die Mutter.

Jedes Jahr legt die Firma (Nicht die WP/StB!) der GewSt-Erklärung einen Schriftsatz bei, dass die Firma unter §1 KWG fallen würde und daher §19 GewStDV greifen würde.

Zur Freude aller meiner Vorgänger fallen jedoch nie Zinsen an (Sachgründung durch Einbringung des Grst durch die Konzern-Spitze vor gefühlt 100 Jahren!)! Folglich hat sich auch noch kein Kollege damit auseinander gesetzt.

Auch wenn bei mir im PZR wieder keine Schulden und damit keine Zinsen auftauchen, möchte ich den Sachverhalt endlich einmal abklären (dafür sollte eine Bp eigentlich da sein!).

Eigentlich sehe ich keinerlei Möglichkeit, wie eine reine grundstücksvermietende GmbH in §1 KWG und damit in §19 GewStDV reinkommen will, aber die Beharrlichkeit der Firma verwirrt mich ein wenig!

Habe ich etwas übersehen?

taxpert
Vielleicht über das weite Verständnis von § 8b VII KStG? Dort gibt es doch mE auch Rspr die den Begriff der "KWG-Firma" sehr weit sieht.
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