Irgendwie habe ich Verständnisprobleme. Ein Mandant (deutsche Firma) XY verkauft Waren über Amazon. bei Amazon steht bei Verkäuferinformation: Verkäufer ist Firma XY.
Der Mandant behauptet jetzt folgendes: "Amazon verkauft unsere Artikel in ihrem Webladen und erhebt verschiedene Gebühren. Sie bekommen das Geld vom Kunden, ziehen Gebühren und Provisionen ab und überweisen uns den Rest. Das Geld gehört Amazon......"
Was ist jetzt richtig? Ich glaube jetzt nicht, dass Amazon Abnehmer bei XY ist und die Ware auf eigene Rechnung weiterverkauft (nicht wie Büchern oder kindle)
Amazon stellt Rechnungen über die einbehalten Gebühren ohne Umsatzsteuer, da der Inländer XY die Versteuerung übernehmen muss.
Ich komme wieder zu der Meinung Amazon ist in diesem Fall Vermittler und nicht Verkäufer.
Habe ich da einen Knoten im Gehirn?
Grüße aus Bayern
frankts
wo heute hier noch die Sonne scheint, aber es soll ja schon wieder bäh werden.
(25.04.2013 11:43)frankts schrieb: [ -> ]Der Mandant behauptet jetzt folgendes: "Amazon verkauft unsere Artikel in ihrem Webladen und erhebt verschiedene Gebühren. Sie bekommen das Geld vom Kunden, ziehen Gebühren und Provisionen ab und überweisen uns den Rest. Das Geld gehört Amazon......"
Als steuerlich unbeleckter Laie könnte man tatsächlich so denken ...
Amazon hat sowohl eigene Produkte, für die es eine Amazon-Rechnung gibt, als auch Produkte, die für den eigentlichen Verkäufer vermittelt werden. So wie in Deinem Fall, wenn bei Amazon als Verkäufer die Firma XY steht. Und bei diesen Waren bekommt der Käufer auch eine Rechnung von XY - und nicht von Amazon.
XY kapiert bloß nicht, dass Amazon das Geld nur einzieht und dann an XY überweist - natürlich unter Abzug von Gebühren. Und da Amazon in Luxemburg seinen Sitz hat und der Verkäufer wohl eine USt-ID-Nr. vorgelegt hat, liegt ein § 13 b - Umsatz vor, bei dem XY die USt schuldet.
Und zu bäh kann ich nichts sagen außer: wohin ich auch gucke, überall nur blauer Himmel ohne jedes Wölckchen

@Tosch
Deinen Aussagen ist voll und ganz zuzustimmen. Wir betreuen mehrere Mandanten, die bei Amazon verkaufen und bei denen das ganz genauso abläuft.
Hast Du eigentlich dabei auch öfters Probleme, die richtigen Buchungsausdrucke von den Mandanten zu bekommen ? Einige kommen mit den Einstellungen im Amazon-System nicht klar und dann kann man teilweise den monatlichen Kontostand oder auch die Gebühren nicht nachvollziehen ?
(25.04.2013 13:16)blindworm schrieb: [ -> ]Hast Du eigentlich dabei auch öfters Probleme, die richtigen Buchungsausdrucke von den Mandanten zu bekommen ?
Nein, hab ich nicht. Hab allerdings auch keine Mandanten, die über Amazon verkaufen.

@tosch
Zitat:Hab allerdings auch keine Mandanten, die über Amazon verkaufen.
Dafür kennst Du Dich aber sehr gut mit diesem Thema aus.
(25.04.2013 13:16)blindworm schrieb: [ -> ]@Tosch
Deinen Aussagen ist voll und ganz zuzustimmen. Wir betreuen mehrere Mandanten, die bei Amazon verkaufen und bei denen das ganz genauso abläuft.
Hast Du eigentlich dabei auch öfters Probleme, die richtigen Buchungsausdrucke von den Mandanten zu bekommen ? Einige kommen mit den Einstellungen im Amazon-System nicht klar und dann kann man teilweise den monatlichen Kontostand oder auch die Gebühren nicht nachvollziehen ?
Na ja die amzaonausdrucke habe ich jetzt bekommen und - das gibt gerade heftige Diskussionen mit XY - Kopien von Rechnungen
an amazon, wo XY amazon Rechnungen stellt über den Auszahlungsbetrag (mit UST). Gerade kam die Antwort auf die Frage, ob Amazon jemals diese Rechnungen erhalten habe: nein
Wir sind da jetzt im beratungsresistenten Bereich!
GF Mandant ist F mit bad english- ich D ohne F mit Schulenglish und der einzige deutschsprechende Mitarbeiter bei XY ist morgen den letzten Tag da.
Traumhaft
frankts
(25.04.2013 13:58)limo schrieb: [ -> ]Was ist F?
F = Frankreich; D = BRD, XY = dt. Firma
frankts
@frankts
Zitat: wo XY amazon Rechnungen stellt über den Auszahlungsbetrag (mit UST)
Wieso stellt XY an Amazon Rechnungen ? Amazon ist doch im Normalfall nur Vermittler.
Bei meinen Mandanten werden die Rechnungen an die Endkunden erstellt.
Dann kommt von Amazon eine monatliche Transaktionsliste, in der sämtliche Kunden-Zahlungen aufgeführt sind. Außerdem erhält der Mandant per Mail eine Rechnung über Verkäufergebühren (unterliegen § 13 b UStG).
(25.04.2013 14:13)blindworm schrieb: [ -> ]@frankts
Zitat: wo XY amazon Rechnungen stellt über den Auszahlungsbetrag (mit UST)
Wieso stellt XY an Amazon Rechnungen ? Amazon ist doch im Normalfall nur Vermittler.
..
Na ja, weil er (gelinde gesagt) auf dem Holzweg ist und die Rechnungen habe nur ich, nicht Amazon bekommen. Ich weigere mir jetzt vorzustellen, was passiert, wenn ein Betriebsprüfer diese Rechnungen sehen sollte!
Warum müssen immer auf meinem Tisch so unschöne Fälle landen!
frankts
P.s. Deine Darstellung habe ich bisher für absolut richtig gesehen, nur der Mandant mit seinen Rechnungen....