25.04.2013, 18:44
(25.04.2013 17:34)Uwe schrieb: [ -> ]Das hat der Uli H. aus München auch gedacht ...Ach, hat der die Kontoeröffnung auch seinem Finanzamt angezeigt gehabt? Hab ich ja gar nirgends gelesen.

(25.04.2013 17:34)Uwe schrieb: [ -> ]Das hat der Uli H. aus München auch gedacht ...Ach, hat der die Kontoeröffnung auch seinem Finanzamt angezeigt gehabt? Hab ich ja gar nirgends gelesen.
(25.04.2013 15:11)tosch schrieb: [ -> ]Der Mandant möchte nicht, dass Zahlen aus dem Ausland hier erscheinen, weil ein Kollege des Prüfers sein Nachbar ist. Und es stört ihn prinzipiellVerständnis habe ich schon, aber dafür wäre der §83 AO da! Außerdem ist der Prüfer durch das Steuergeheimnis gebunden! Es verwundert mich auch, dass dein Mandant wegen seiner ausländischen GmbH da ein Problem sieht, wegen seiner inländischen Einkünfte aber nicht!, dass er die Zahlen in D vorlegen soll, obwohl er im Ausland ordnungsgemäß seine Steuern bezahlt hat.
tosch schrieb:Wäre für eine Verpflichtung aus 88 ff. nicht erforderlich, dass sich aus den ausld. Zahlen Folgen für die Besteuerung in D ergeben?
(26.04.2013 11:31)taxpert schrieb: [ -> ]Sind z.B. tatsächlich keine Ausschüttungen getätigt worden? Stellen die Anteile eventuell BV beim Einzelunternehmen dar? Ich sehe da eigentlich verfahrenstechnisch gar kein Problem und würde den Anspruch auch jederzeit mit einem Verzögerungsgeld Nachdruck verleihen!Danke.
(26.04.2013 12:43)taxpert schrieb: [ -> ]Meines Erachtens nach ein klassischer Fall für ein Verzögerungsgeld!Dafür, dass der Prüfer letzte Woche nach der Bilanz gefragt hat?
(26.04.2013 13:34)tosch schrieb: [ -> ]Dafür, dass der Prüfer letzte Woche nach der Bilanz gefragt hat?Jetzt natürlich noch nicht! Aber bei dauerhafter Weigerung sicherlich (und wer will schon nach einer Woche den Bericht schreiben? Versaut doch die Statistik!
So schnell arbeitet Ihr sonst aber nicht.