18.04.2013, 12:03
Da meine Kenntznisse auf diesem Gebiet eher bescheiden bis nicht vorhanden sind, möchte ich folgenden Fall zur Diskussion stellen.
2008:
Mandant Schlampig (S) gründet S-GmbH. S-GmbH wird insolvent. S wird per Haftungsbescheid für diverse Steuern in Anspruch genommen.
2010:
S geht in die Privatinsolvenz.
2011:
S gründet EU mit der Tätigkeit, die zuvor die S-GmbH gemacht hat (Hier wird das Mandat übernommen, von der Insolvenz wird uns nichts erzählt, warum auch?). S leistet alle vom Insolvenzverwalter (richtige Bezeichnung?) geforderten Zahnlungen.
Es kommt zu einer Einkommensteuererstattung 2011 (4.000€). Diese wird verrechnet mit alten Steuerschulden der S-GmbH.
Was ich merkwürdig finde ist, dass Forderungen die nach Eintritt der Privatinsolvenz entstanden sind mit Schulden verrechnet werden, die vorher entstanden sind. Zulässig oder nicht?
2008:
Mandant Schlampig (S) gründet S-GmbH. S-GmbH wird insolvent. S wird per Haftungsbescheid für diverse Steuern in Anspruch genommen.
2010:
S geht in die Privatinsolvenz.
2011:
S gründet EU mit der Tätigkeit, die zuvor die S-GmbH gemacht hat (Hier wird das Mandat übernommen, von der Insolvenz wird uns nichts erzählt, warum auch?). S leistet alle vom Insolvenzverwalter (richtige Bezeichnung?) geforderten Zahnlungen.
Es kommt zu einer Einkommensteuererstattung 2011 (4.000€). Diese wird verrechnet mit alten Steuerschulden der S-GmbH.
Was ich merkwürdig finde ist, dass Forderungen die nach Eintritt der Privatinsolvenz entstanden sind mit Schulden verrechnet werden, die vorher entstanden sind. Zulässig oder nicht?