05.04.2013, 12:47
Hallo,
Folgender Fall:
Mandant führt ein offenes Symposium durch ohne Einschränkung des Teilnehmerkreises.
Es gibt hierzu eine Cateringrechnung wo über die Teilnehmeranzahl abgerechnet wird. Auch gibt es eine Teilnehmerliste.
Meiner Meinung nach handelt es sich um Aufwendungen, welche nicht der Beschränkung des 4 Abs. 5 EStG unterliegen, da es kein Geschäftsessen in diesem Sinne ist.
Die Frage ist nur unter welches Konto ich es packe? Werbung (#6600) sonst. betr. Aufwand (#6850). Hat jemand einen anderen Vorschlag?
Danke schon mal.
Folgender Fall:
Mandant führt ein offenes Symposium durch ohne Einschränkung des Teilnehmerkreises.
Es gibt hierzu eine Cateringrechnung wo über die Teilnehmeranzahl abgerechnet wird. Auch gibt es eine Teilnehmerliste.
Meiner Meinung nach handelt es sich um Aufwendungen, welche nicht der Beschränkung des 4 Abs. 5 EStG unterliegen, da es kein Geschäftsessen in diesem Sinne ist.
Die Frage ist nur unter welches Konto ich es packe? Werbung (#6600) sonst. betr. Aufwand (#6850). Hat jemand einen anderen Vorschlag?
Danke schon mal.