Steuerberater

Normale Version: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
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Folgender Fall:

Mandant war bis 2010 AN. Ab 2005 betreibt er auf einer Scheune eine Photovoltaikanlage (AK ca. 65 TEUR, Gewinn lt. EÜR durchschn. 2 TEUR/ Jahr inkl. Zinsen, ab 2014 ohne Zinsen ca. 3 TEUR). In dieser aktiven Zeit als AN musste er keine KV+PV auf den Photovoltaik-Gewinn zahlen, seine Kasse hat auch nicht nachgefragt.

In 12/2010 geht sein AG in Insolvenz und der Mandant wird entlassen. Er erhält noch 1 Jahr Arbeitslosengeld bis Ende 2011. Auch in dieser Zeit interessiert sich keine Kasse für den Gewinn aus der Anlage.

Von 01/2012 bis 11/2012 ist der Mandant ohne Einkommen (Arbl.geld-Anspruch erschöpft), er muss aber seine KV+PV als freiwilliges Mitglied nun selbst zahlen. Photovoltaik wird wieder nicht mit berücksichtigt.

Ab 12/2012 ist er Rentner. Plötzlich kommt ein Fragebogen zum Einkommen. Er soll Rente und auch Gewinn aus Photovoltaik eintragen. Die Kasse (Barmer) verbeitragt nun auch den Gewinn. Begründung:
Es gäbe angeblich eine Freigrenze von 130,- EUR/ Monat, da er aber drüber liegt, müsse er zahlen.

Meine Fragen dazu:

1) Müssen Rentner, die im Berufsleben zu 100% AN waren, auf Nebeneinkünfte KV+PV zahlen ? Falls ja, auf alle Nebeneinkünfte, d.h. auch auf V+V, KapV, selbst. Tätigkeit ? Auf welcher Rechtsgrundlage ?

2) Wie ergibt sich der von der Barmer genannte Freibetrag i.H.v. 130,- EUR/ Monat ?

3) Die Ehefrau des Mandanten ist Hausfrau ohne Bezüge (erst ab 2018 Rentnerin) + familienversichert beim Mann. Es gibt doch sicher einen Freibetrag, bis zu dessen Höhe man Einkünfte erzielen kann, ohne das man aus der Familienversicherung raus fällt. Wie hoch ist der ?
Der Mann möchte die Anlage zum Buchwert auf die Frau übertragen.
Hmm, hast du schon mal bei der Barmer selbst nachgefragt?
Mir ist davon nichts bekannt, dass Rentner für solche Gewinne KV zahlen müssen, aber ich schau mal ob ich noch was finde.
Hängt das nicht auf davon ob gesetztlich pflicht versichert ode freiwillig versichert?
Zitat:Hmm, hast du schon mal bei der Barmer selbst nachgefragt?

Der Mandant hat inwischen in meinem Beisein mit der Barmer telefoniert. Die bleiben dabei, dass ab 130,- EUR/ Monat KV+PV fällig wird. Angeblich beträfe das alle Tätigkeiten, die beim Gewerbeamt gemeldet sind. Angeblich will man auch etwas schriftlich rausschicken. Nur das kann dauern.

Was ist mit Tätigkeiten, die nicht beim Gewerbeamt gemeldet sind )V+V, KapV, freie Berufe, Photovoltaik < 30 kw) ???

Zitat:Hängt das nicht auf davon ob gesetztlich pflicht versichert ode freiwillig versichert?

Das hätte ich eigentlich auch unterstellt.
Ich kann mir vorstellen, dass es eine Regelung ähnlich der der ausgezahlten Lebensversicherungen gibt. Darauf müssen die Rentner auch 5 Jahre lang einen Teil der KV+PV unterwerfen. Wo allerdings die Grenze von 130,- herkommen soll, ist mir auch ein Rätsel..
Als wenn er gesetzlich Pflichtverischert ist kann ich mir das nicht vorstellen.
Sonst müsste auch auf KapEinkünfte und V+V KK-Beiträge gezahlt werden.
Guckt mal hier:

http://www.ip-iscwest.de/kunden/1517/5/i...stw=93&sx=

Zitat:Der Beitragspflicht von pflichtversicherten Rentnern unterliegen
•die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie vergleichbare Renten aus dem Ausland,
•die Versorgungsbezüge und
•das Arbeitseinkommen.

Renten – Die Beiträge zur Krankenversicherung bemessen sich nach dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen seit 01.01.2011 in Höhe von 15,5 %. Der Rentenversicherungsträger übernimmt hiervon 7,3 %. In der Pflegeversicherung gilt der bundeseinheitliche Beitragssatz von 1,95 %, für Versicherte ohne Kinder 2,2 % (Beitragssätze). Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägt allein der Rentner. Pflegeversicherung

(...)

Das Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung ist beitragspflichtig, wenn es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungsbezug gezahlt wird. Auch beim Arbeitseinkommen gilt die Grenze von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße sowie der einheitliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen
Also mir ist die Grenze v. 130,- ebenfalls unbekannt, aber ich hab einen ähnlichen Fall.
Rentner ist gleichzeitig noch AN, und als AN liegt er über der Beitragsbemessungsgrenze, trotzdem mus er für die Rente KV/PV zahlen. Dies hängt mit der unterschiedlichen Bewertung von den verschiedenen EK-Arten zusammen.
Als AN mit Neben-EK ist KV zu zahlen, wenn Gewinn mind. 400,-. Aber so ganz genau kenn ich mich damit auch nicht aus. Wir haben damals lange gebraucht, bis wir einen kompetenten Mann bei der KV fanden, der uns das auch erklären konnte.
Überprüfe mal ob eine Pflichtversicherung in der KVdR vorliegt.
Wenn dies der Fall ist, dürfte die PV-Anlage bei der Beitragsberechnung außen vor bleiben.

Hier weitere Infos:
Infos KVdR
Vorversicherungszeit
Zitat:Das Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung ist beitragspflichtig, wenn es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungsbezug gezahlt wird. Auch beim Arbeitseinkommen gilt die Grenze von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße sowie der einheitliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen

Als Bezugsgröße:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe

Danach aber im Osten 2275,- / 20 = 113,75 EUR. Da hat die Barmer schon mal etwas falsches mitgeteilt. Es sind nicht 130,- EUR.

Was bitte ist aber unter Arbeitseinkommen zu verstehen ?

Und gibt es keine Unterschiede zwischen Rentner, die früher AN waren und Rentner, die früher UN waren ?
Manchmal wird doch auf den Rentenbescheiden ein Zuschuss zur KV gewährt und der Rentner muss dann den vollen KV-Satz an die Kasse zahlen. Andere Bescheide ziehen 50% KV+PV gleich ab. Da gibt es doch auch Unterschiede.
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