Steuerberater

Normale Version: Behinderung - Fahrten Wg./Arbeit
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Mandanten haben ein behindertes Kind. Fahrten aufgrund der Behinderung sind lt. Fahrtenbuch ca. 14.000 km.

Nun kam folgendes Schreiben:
"lt. vorliegender Unterlagen haben sie die Steuerbegünstigung n. § 3a KraftStG für den PKW... in Anspruch genommen. In den eingereichten ESt-Erkl. 2010/11 wurde Fahrten zw. Wg./Arbeit mit diesem PKW angegeben. Ein Abzug der Fahrten ist nicht möglich, weil es sich hierbei um Fahrten handelt, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung der behinderten Person stehen. Aus diesem Grund beabsichtige ich die Fahrten zw. Wg./Arbeit abzuerkennen."

So eine Frechheit ist mir überhaupt noch nicht untergekommen.
o.k. dann entfällt die Kfz-Steuer-Befreiung
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html
aber der WK-Abzug bleibt m.E.
(27.03.2013 11:01)phönix schrieb: [ -> ]o.k. dann entfällt die Kfz-Steuer-Befreiung
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html
aber der WK-Abzug bleibt m.E.

Nur um es etwas genauer darzustellen:

§3a Abs.3 Satz 2 KraftStG, vgl. auch BFH vom 30.3.2006.

taxpert
Wieso Frechheit? Irrige Gesetzesinterpretation...
Also die Pendlerpauschale ist selbstverständlich zu gewähren, allerdings ist die Kfz-Steuerermäßigung nicht gerechtfertigt.
Würde ich selbst anzeigen. ...
(27.03.2013 13:49)Stadtkatze schrieb: [ -> ]Wieso Frechheit? Irrige Gesetzesinterpretation...

Hat Stadtkatze irgendwie recht!

Da beantragt jemand eine Steuerbefreiung, die ihn/ihr gar nicht zusteht! Solche Frechheiten kommen uns häufiger unter!
(Duck und wech!)

taxpert (der sich schämt!)
Zitat:Da beantragt jemand eine Steuerbefreiung, die ihn/ihr gar nicht zusteht!
Wieso nicht?
Mit dem Fahrten werden sowohl die Fahrten mit/für das behinderte Kind durchgeführt und es wird für die Fahrten zw. Wg./Arbeit genutzt. Die Laufleistung konnte bzw. wurde nachgewiesen.
Ich jetzt auch schon Kommentare gelesen, die besagen, daß selbst Fahrten zur Arbeit behinderten notwendig wären, um das Kind denn versorgen zu können. Das halte ich allerdings für Strittig, denn ein nicht behindertes Kind muss ja auch versorgt werden.
BFH sagt: Wenn Fahrten Whg.- ArbSt, dann kein §3a KraftStG, kuckst Du Urteil wie zitiert!

taxpert
Hab ich mittlerweile gelesen.
Aber das FA hat trotzdem Unrecht, wenn es die Entfpsch. streichen will.
Hallo,

das ist wohl richtig, nachdem Dein Mandant zu Unrecht die Kfz-Steuerbefreiung bekommt ... Cool

Gruss
Uwe
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