27.03.2013, 10:37
Mandanten haben ein behindertes Kind. Fahrten aufgrund der Behinderung sind lt. Fahrtenbuch ca. 14.000 km.
Nun kam folgendes Schreiben:
"lt. vorliegender Unterlagen haben sie die Steuerbegünstigung n. § 3a KraftStG für den PKW... in Anspruch genommen. In den eingereichten ESt-Erkl. 2010/11 wurde Fahrten zw. Wg./Arbeit mit diesem PKW angegeben. Ein Abzug der Fahrten ist nicht möglich, weil es sich hierbei um Fahrten handelt, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung der behinderten Person stehen. Aus diesem Grund beabsichtige ich die Fahrten zw. Wg./Arbeit abzuerkennen."
So eine Frechheit ist mir überhaupt noch nicht untergekommen.
Nun kam folgendes Schreiben:
"lt. vorliegender Unterlagen haben sie die Steuerbegünstigung n. § 3a KraftStG für den PKW... in Anspruch genommen. In den eingereichten ESt-Erkl. 2010/11 wurde Fahrten zw. Wg./Arbeit mit diesem PKW angegeben. Ein Abzug der Fahrten ist nicht möglich, weil es sich hierbei um Fahrten handelt, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung der behinderten Person stehen. Aus diesem Grund beabsichtige ich die Fahrten zw. Wg./Arbeit abzuerkennen."
So eine Frechheit ist mir überhaupt noch nicht untergekommen.