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Normale Version: KfzSt: Wegfall Verrechnungsscheckverfahren
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Nur mal so zur Info:

Im Rahmen der Übernahme der Ertrags- u. Verwaltungskompetenz für die Kfz-Steuer durch den Bund wird das Verrechnungsscheckverfahren wegfallen. Alle Bundesländer, bei denen eine Erstattung der Kfz-Steuer wegen fehlenden Konto bisher durch Verrechnungsscheck beglichen wurde, sind angewiesen, dieses Verfahren bis Ende März einzustellen.

Die entsprechenden Bescheide erhalten einen entsprechenden Vermerk, dass eine Bankverbindung dem FA mitzuteilen ist.

Da es in der Verantwortung des Stpfl. liegt, die Voraussetzungen für die Erstattung zu schaffen, wird ein weiteres Handeln der Finanzverwaltung als nicht notwendig erachtet. Es erfolgt daher kein weiterer Hinweis mehr auf die ausstehende Erstattung!


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