19.03.2013, 11:56
Ich bin in Sozietät als Anwaltsnotar zusammengeschlossen, schreibe jedoch Aufsätze und halte Vorträge allein (und führe den Gewinn auch nicht an die Sozietät ab). Die Sozietät hat eine eigene USt-Nummer, sodass ich davon ausgehe, dass die Sozietät Unternehmer nach § 2 Abs. 1 S. 1 UStG ist.
Meine übrige Tätigkeit (Referententätigkeit; Veröffentlichungen) habe ich bislang immer USt-frei gehalten wegen § 19 UStG. Ich bin jetzt aber etwas verwirrt, weil § 2 Abs. 1 S. 2 UStG die gesamte Tätigkeit einem Unternehmen zuordnet und eine Aufspaltung, wie etwa im Ertragsteuerrecht (wo ich auch bisher schon verschiedene "Betriebe" hatte) wohl nicht möglich ist.
Liege ich richtig in der Annahme, dass bezüglich meiner notariellen Tätigkeit nicht ich der Unternehmer bin, sondern die Sozietät, sodass bezüglich meiner "eigenen" Unternehmertätigkeit weiterhin § 19 UStG zur Anwendung kommen kann (was ich eigentlich wünsche)?
Vielen Dank!
Gruß
Micha79
Meine übrige Tätigkeit (Referententätigkeit; Veröffentlichungen) habe ich bislang immer USt-frei gehalten wegen § 19 UStG. Ich bin jetzt aber etwas verwirrt, weil § 2 Abs. 1 S. 2 UStG die gesamte Tätigkeit einem Unternehmen zuordnet und eine Aufspaltung, wie etwa im Ertragsteuerrecht (wo ich auch bisher schon verschiedene "Betriebe" hatte) wohl nicht möglich ist.
Liege ich richtig in der Annahme, dass bezüglich meiner notariellen Tätigkeit nicht ich der Unternehmer bin, sondern die Sozietät, sodass bezüglich meiner "eigenen" Unternehmertätigkeit weiterhin § 19 UStG zur Anwendung kommen kann (was ich eigentlich wünsche)?
Vielen Dank!
Gruß
Micha79