Steuerberater

Normale Version: Unternehmensbegriff: Aufsätze allein, Rest in Sozietät
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Ich bin in Sozietät als Anwaltsnotar zusammengeschlossen, schreibe jedoch Aufsätze und halte Vorträge allein (und führe den Gewinn auch nicht an die Sozietät ab). Die Sozietät hat eine eigene USt-Nummer, sodass ich davon ausgehe, dass die Sozietät Unternehmer nach § 2 Abs. 1 S. 1 UStG ist.

Meine übrige Tätigkeit (Referententätigkeit; Veröffentlichungen) habe ich bislang immer USt-frei gehalten wegen § 19 UStG. Ich bin jetzt aber etwas verwirrt, weil § 2 Abs. 1 S. 2 UStG die gesamte Tätigkeit einem Unternehmen zuordnet und eine Aufspaltung, wie etwa im Ertragsteuerrecht (wo ich auch bisher schon verschiedene "Betriebe" hatte) wohl nicht möglich ist.

Liege ich richtig in der Annahme, dass bezüglich meiner notariellen Tätigkeit nicht ich der Unternehmer bin, sondern die Sozietät, sodass bezüglich meiner "eigenen" Unternehmertätigkeit weiterhin § 19 UStG zur Anwendung kommen kann (was ich eigentlich wünsche)?

Vielen Dank!
Gruß
Micha79
Genauso ist es. Wenn die Tätigkeiten ausdrücklich nicht in der Sozietät anfallen, ist das ein gesondertes USt-Unternehmen.
Hallo,

das Umsatzsteuerrecht unterscheidet dann aber schon in GbR und Einzelunternehmen ...

Gruss
Uwe
Bekommst du von der GbR USt-pflichtige Tätigkeitsvergütungen?
(19.03.2013 11:56)micha79 schrieb: [ -> ]Ich bin jetzt aber etwas verwirrt, weil § 2 Abs. 1 S. 2 UStG die gesamte Tätigkeit einem Unternehmen zuordnet und eine Aufspaltung, wie etwa im Ertragsteuerrecht (wo ich auch bisher schon verschiedene "Betriebe" hatte) wohl nicht möglich ist.

"Gesamte Tätigkeit = ein Unternehmen" meint mit gesamter Tätigkeit des Unternhmers (hier : natürliche Person) z.B.
Vortragstätigkeit § 18
Autorentätigkeit Krimis schreiben § 18
gewerblicher Grundstückshandel oder Produktion und Vertrieb von Schreibtischen § 15
Vermietung einer Wohnung oder Gewerbeinheit § 21
Referenz-URLs