11.03.2013, 19:13
Ich steh - mal wieder - völlig auf dem Schlauch und hoffe Ihr könnt mir helfen...
Ich bin seit einem halben Jahr neu für einen Fall zuständig... Und da ist einiges ganz massiv schief gegangen. Das versuche ich jetzt zu retten.
Also:
Der Vater des Mandanten war mal StB/WP. Ist aber schon lange in Rente... trotzdem hat er - gemeinsam mit seiner Frau, der Mutter des Mandanten, die Lehrerin war bevor sie in Rente kam - gemeint seinem Sohn ein tolles Projekt aufzuschwatzen. Nähers zum warum und wieso ist zu kompliziert und tut glaub auch nichts zur Sache.
Fall: Es wurden vom Mandant zwei 1-Mann-GmbHs gegründet. Vertraglich wurde dann noch eine GbR gegründet in der diese beiden GmbHs Gesellschafter sind und der Mandant. Der Mandant hat in die GbR sein bisheriges Einzelunternehmen eingelegt. Es ist sozusagen eine "GmbH und Co. GbR".
Gegenüber den Kunden trat immer die GbR als Auftragnehmer auf. Leider wurden z.B. Mietverträge nicht mit der GbR geschlossen sondern mit den GmbHs... auch bei den Arbeitsverträgen wurde z.T. eine der GmbHs als Arbeitgeber geführt anstatt die GbR.
Intern wurden drei Buchführungen geführt, da es sich um drei Standorte handelt. Ein Standort war die ehemalige Einzelfirma, die Buchhaltung dort wurde weitergeführt. Die GmbHs wurden jeweils an den neuen Standorten gegründet... Die Erlöse wurden jeweils der Buchhaltung zugeordnet, zu deren Standort sie gehörten. Es wurde unheimlich viel über Verrechnungskonten zwischen den Standorten (den drei Buchhaltungen) hin und her gebucht, da die Kunden ja an alle drei Konten gezahlt haben, wie sie wollten, die Bankkonten dann aber jeweils wieder einem Standort und einer Buchhaltung zugeordnet wurden.. RIESENCHAOS!!! Und dann wurden leider auch drei Steuererklärungen abgegeben *kopfschüttelübersogroßenblödsinn* Die zwei Jahre haben dann die GmbHs einen Haufen Miese gemacht und die Einzelfirma plus... Also lt. Erklärung hohe ESt-Nachzahlung und bei den GmbHs hohe Verlustvorträge.
Dann kamen sie zu mir...
Ich habe jetzt für das erste Jahr der GbR eine Steuererklärungen abgegeben, nachdem ich das Chaos der Buchhaltungen in den Griff bekommen hatte. Das Finanzamt hat mich drei Monate schmoren lassen, der Sachbearbeiter auf meine Anrufe immer sehr unwirsch reagiert und nun eine Ablehnung geschrieben. Allerdings ohne rechtliche Begründung. Eigentlich nur "... ist nicht möglich..." Ich vermute, er weiß selbst überhaupt nicht, wie er damit umgehen soll. Kann ich gut verstehen, ging mir auch so.
[undefined=undefined]Und jetzt kommt ich endlich zu des Pudels Kern:[/undefined] Ich hab noch in der Erinnerung von meinem Examen (lang lang ist es her), dass die tatsächliche Durchführung für die Steuer als Grundlage dient und nicht die vertragliche Darstellung. Aber wo kann ich das nachlesen? Was ist da einschlägig?
Ich muss da auch ein paar Urteile finden... es ist halt tatsächlich so, dass die GbR gegenüber den Kunden meistens als Eins aufgetreten ist, aber nicht z.B. gegenüber Vermietern und Lieferanten. Sehr verzwickt....
Ich bin seit einem halben Jahr neu für einen Fall zuständig... Und da ist einiges ganz massiv schief gegangen. Das versuche ich jetzt zu retten.
Also:
Der Vater des Mandanten war mal StB/WP. Ist aber schon lange in Rente... trotzdem hat er - gemeinsam mit seiner Frau, der Mutter des Mandanten, die Lehrerin war bevor sie in Rente kam - gemeint seinem Sohn ein tolles Projekt aufzuschwatzen. Nähers zum warum und wieso ist zu kompliziert und tut glaub auch nichts zur Sache.
Fall: Es wurden vom Mandant zwei 1-Mann-GmbHs gegründet. Vertraglich wurde dann noch eine GbR gegründet in der diese beiden GmbHs Gesellschafter sind und der Mandant. Der Mandant hat in die GbR sein bisheriges Einzelunternehmen eingelegt. Es ist sozusagen eine "GmbH und Co. GbR".
Gegenüber den Kunden trat immer die GbR als Auftragnehmer auf. Leider wurden z.B. Mietverträge nicht mit der GbR geschlossen sondern mit den GmbHs... auch bei den Arbeitsverträgen wurde z.T. eine der GmbHs als Arbeitgeber geführt anstatt die GbR.
Intern wurden drei Buchführungen geführt, da es sich um drei Standorte handelt. Ein Standort war die ehemalige Einzelfirma, die Buchhaltung dort wurde weitergeführt. Die GmbHs wurden jeweils an den neuen Standorten gegründet... Die Erlöse wurden jeweils der Buchhaltung zugeordnet, zu deren Standort sie gehörten. Es wurde unheimlich viel über Verrechnungskonten zwischen den Standorten (den drei Buchhaltungen) hin und her gebucht, da die Kunden ja an alle drei Konten gezahlt haben, wie sie wollten, die Bankkonten dann aber jeweils wieder einem Standort und einer Buchhaltung zugeordnet wurden.. RIESENCHAOS!!! Und dann wurden leider auch drei Steuererklärungen abgegeben *kopfschüttelübersogroßenblödsinn* Die zwei Jahre haben dann die GmbHs einen Haufen Miese gemacht und die Einzelfirma plus... Also lt. Erklärung hohe ESt-Nachzahlung und bei den GmbHs hohe Verlustvorträge.
Dann kamen sie zu mir...
Ich habe jetzt für das erste Jahr der GbR eine Steuererklärungen abgegeben, nachdem ich das Chaos der Buchhaltungen in den Griff bekommen hatte. Das Finanzamt hat mich drei Monate schmoren lassen, der Sachbearbeiter auf meine Anrufe immer sehr unwirsch reagiert und nun eine Ablehnung geschrieben. Allerdings ohne rechtliche Begründung. Eigentlich nur "... ist nicht möglich..." Ich vermute, er weiß selbst überhaupt nicht, wie er damit umgehen soll. Kann ich gut verstehen, ging mir auch so.
[undefined=undefined]Und jetzt kommt ich endlich zu des Pudels Kern:[/undefined] Ich hab noch in der Erinnerung von meinem Examen (lang lang ist es her), dass die tatsächliche Durchführung für die Steuer als Grundlage dient und nicht die vertragliche Darstellung. Aber wo kann ich das nachlesen? Was ist da einschlägig?
Ich muss da auch ein paar Urteile finden... es ist halt tatsächlich so, dass die GbR gegenüber den Kunden meistens als Eins aufgetreten ist, aber nicht z.B. gegenüber Vermietern und Lieferanten. Sehr verzwickt....
