ich buch das bei so kleinen differenzen auch einfach als sba oder sbe weg.
das ist für mich klar unter der wesentlichkeitsgrenze ...
lg, Jive
(08.03.2013 12:29)blindworm schrieb: [ -> ]Zitat:Umsatzerlöse an Umsatzsteuer
Das lässt das System technisch auch nicht zu.
Bei Haufes Lexware BH kann man das ...
(08.03.2013 12:04)höfner501 schrieb: [ -> ]1,25 €sind nicht zu hoch für Rundungsdifferenzen.
Es geht darum, systematische Fehler aufzudecken, nicht um die Zahl selbst.
Wenn die Differenz beispielsweise durch "1
000 Rechnungen pro Jahr hat, wo die USt haarscharf an der Rundung hängt" erklärbar ist, kann sie auch größer sein.
Nochmal zur Iteration:
Wenn ich 100 Umsatz habe und 17 Umsatzsteuer, dann kann ich 1,68 vom Umsatz in die Steuer buchen und das Ergebnis passt. Aber das mache ich nur als Steuerfachangestellter, wenn ich weiß, dass der Chef die Null bei "Differenz" sehen will und ansonsten nicht reinguckt.
Als Berater suche ich den Systemfehler. Vielleicht sind hier 2 Säumniszuschläge auf USt gebucht worden?
[/quote]
(08.03.2013 12:32)showbee schrieb: [ -> ]Das lässt das System technisch auch nicht zu.
Also kein System für mich. Die EDV hat meine Arbeit zu unterstützen, nicht zu gängeln.
(08.03.2013 12:29)Jive schrieb: [ -> ]das ist für mich klar unter der wesentlichkeitsgrenze ...
Für mich auch.
Aber wenn´s der Prüfer für wesentlich hält, darf er gerne suchen
Erinnert mich an meine Zeit bei einem WP, wo wir mal zu dritt etwa 2 Stunden eine 1-DM-Differenz in einer Bilanz gesucht haben.
Neee, die Umsätze werden abgestimmt, und wenn dann so eine kleine Differenz bleibt, wird sie halt nach Zahlung/-seingang ausgebucht.
(08.03.2013 13:05)tosch schrieb: [ -> ]Erinnert mich an meine Zeit bei einem WP, wo wir mal zu dritt etwa 2 Stunden eine 1-DM-Differenz in einer Bilanz gesucht haben.
Erinnert mich an einen Mandanten, der nach ein paar Jahren kam und meinte, bei unseren Bilanzen könne ja wohl was nicht stimmen und er guckt sich das nun schon ein paar Jahre lang an. Aber so könne es ja nicht weitergehen.
Es kann ja wohl nicht angehen, dass die linke Seite der Bilanz stets dieselbe Summe bildet wie die rechte.
Wenn da eine 1 DM Differenz ist, würde ich auch suchen, denn mit Unter-den-Teppich-Buchen löst man das nicht.
Solche Mandanten hat jeder: nach meiner Ausbildung durfte ich auch Unternehmer allein bespaßen. Einer meinte (nach Blick in Kontennachweis zur Bilanz): "Junger Mann, dass muss aber falsch hier sein, mein Konto ist am 31.12. ganz bestimmt nicht mit 1.000€ im Soll gewesen."
Einer meinte nach Blick auf die Bilanz:
"Aber das ist doch guuut, wenn das Kapital auf der Aktivseite steht. Dort steht doch das Vermögen!"
Ich löse das immer so, bei Kleindifferenzen.
In der Bilanz buche ich nichts. Die Zahlen stimmen ja. USt ./. Vost = Zahllast.
Die Differenzen kommen aufgrund der fehlenden Nachkommastellen im Formular.
Ich passe also im USt Formular in der Spalte Steuer den Betrag an.
Ergebnis Differenz Bilanz zu UStE = 0,00
In deinem Fall also die Steuer (Formular 2010: Kz 177) um 1,25 € erhöhen.
Ok; dann schenkt man aber dem Amt was ...
Am neutralsten ist es einen Ertrag auszuweisen und den bei 60 (2) als nicht steuerbar zu deklarieren ...