28.02.2013, 18:03
(28.02.2013 17:52)blindworm schrieb: [ -> ]Zitat:Bitten wir Überschuldung zu prüfen..." - also ggf. Auftrag erteilen an Gutachter...Veranlassen die Geschäftsführer dann tatsächlich etwas ?
Teilweise, es kommt auf die Erfahrungen der GF mit dem Staatsanwalt an.
(28.02.2013 17:52)blindworm schrieb: [ -> ]Und eigentlich steht im HGB auch die Pflicht zur JA-Erstellung bis 30.06. des Folgejahres. Wie hoch wird denn aber gerade bei kleineren KapG des Quote sein, bei denen erst bis 31.12. erstellt wird ?
Zu hoch, aber nur so lange, bis die GF der Gesellschaften ihre Erfahrungen mit dem Staatsanwalt wegen "Verletzung der Buchführungspflicht" (= zu späte Blanzerstellung) gemacht haben. Wird aber nur verfolgt, wenn die Gesellschaft in Inso gerät. Ansonsten hat es den Staatsanwalt überhaupt nicht zu interessieren.
Wir haben z.B. für die Vielzahl der Mandate mit dieser Rechtsform den Auftrag, die Bilanz bis 30.06. zu erstellen. Das wird auch so gemacht und dokumentiert. Man muss ja nicht mehr als 1 Seite Bilanz fertig haben!!! Der ganze Rattenschwanz drumherum kann ja später erledigt werden.