06.02.2013, 13:36
Nur mal so ne blöde Frage.
Ich habe eine GmbH, die hat nur einen Gesellschafter-Geschäftsführer, also die typische 1-Mann-GmbH.
Die hat dem Gesellschafter ein Darlehen über 200.000 € gegeben, bislang ohne Sicherheiten.
Allerdings hat die GmbH aktuell einen Gewinnvortrag von 300.000 €.
Kann der Gesellschafter als "Sicherheit" den Gewinnvortrag verwenden? Weiß das jemand? Mir geht es da um die Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung bei einer BP, wenn das Darlehen nicht gesichert ist.
Und so wäre das eine elegante Lösung, ohne dass jetzt irgendwo eine Grundschuld eingetragen werden muss.
Ich habe eine GmbH, die hat nur einen Gesellschafter-Geschäftsführer, also die typische 1-Mann-GmbH.
Die hat dem Gesellschafter ein Darlehen über 200.000 € gegeben, bislang ohne Sicherheiten.
Allerdings hat die GmbH aktuell einen Gewinnvortrag von 300.000 €.
Kann der Gesellschafter als "Sicherheit" den Gewinnvortrag verwenden? Weiß das jemand? Mir geht es da um die Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung bei einer BP, wenn das Darlehen nicht gesichert ist.
Und so wäre das eine elegante Lösung, ohne dass jetzt irgendwo eine Grundschuld eingetragen werden muss.