Hallo Forengemeinde,
folgende Fragestellung hat sich ergeben:
AN erhält Fortbildungskosten aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen erstattet. Problem daran ist, dass dieser AN die Fortbildung bereits vor Einstellung durch den AG abgeschlossen hatte und jetzt - mehrere Monate danach - diese Aufwendungen erstattet bekommt.
Liegt das noch im betrieblichen Interesse? Ich finde nein, da der AN bei Absolvierung der Fort-/Weiterbildung noch nicht AN bei meinem AG war. Mit der Konsequenz, dass ich die, sonst als WK zulässigen, Aufwendungen Lohnsteuer- u. SV-pflichtig behandeln muss.
Sehe ich anders. Wann die Fortbildung stattfindet und wann die Erstattung durch den AG erfolgt ist m.E. unbeachtlich. Es besteht doch eine "arbeitsvertragliche Regelung" hierüber.
Eine Fortbildung kann durchaus mehrere Monate dauern, diese ist aber Voraussetzung für den späteren Job und erst dann wird sie vom AG erstattet und der Beginn der Tätigkeit erfolgt.
Warum soll die Erstattung nur während der Tätigkeit stfr. sein? Teilweise wird ein AG auch für die Weiterbildung von der Tätigkeit freigestellt, was m.E. vergleichbar wäre.
(08.01.2013 11:43)Opa schrieb: [ -> ]Sehe ich anders. Wann die Fortbildung stattfindet und wann die Erstattung durch den AG erfolgt ist m.E. unbeachtlich. Es besteht doch eine "arbeitsvertragliche Regelung" hierüber.
Eine Fortbildung kann durchaus mehrere Monate dauern, diese ist aber Voraussetzung für den späteren Job und erst dann wird sie vom AG erstattet und der Beginn der Tätigkeit erfolgt.
Warum soll die Erstattung nur während der Tätigkeit stfr. sein? Teilweise wird ein AG auch für die Weiterbildung von der Tätigkeit freigestellt, was m.E. vergleichbar wäre.
Danke erst mal für deine Rückantwort.
Nur zur Klarstellung. Die Rg. lief auf den AN und der AG erstattet diese im Nachgang (hier 10 Monate nach Fortbildungsende). Auch wenn das arbeitsvertraglich geregelt sein sollte z.B. " wir erstatten dem AN die von ihm getätigten Aufwendungen ..." kann es m.E. kein betr. Interesse derart sein, dass es LSt/SV-frei wird.
Das würde sonst bedeuten, dass mein AG mir die Aufwendungen für den StB ja auch noch im nachhinein erstatten könnte. Er hat mich aber eingestellt, weil ich diese Qualifikation bereits hatte.
Also ich sitze hier zwischen den stühlen ....
Ich würde mir zunächst einmal die arbeitsvertragliche Ausgestalltung ganz genau ansehen.
Wenn z.B. beim Vorstellungsgespräch /einstellungsgespräch vereinbart wurde, dass die Fortbilung für die einstellung im Betrieb wichtig ist, und dass diese bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung und anschließender einstellung vom Arbeitgeber übernommen werden, würde ich das betriebliche Interesse wohl bejaen.
Ob die Rg auf den AN oder den AG läuft ist für mich dabei eher nur ein umsatzsteuerliches Problem ^^
Die Frage ist lediglich, was wurde wann vereinbart, und wie wichtig ist die Fortbildung für das betreffende BErufsbild.
Wann dann die eigentliche Erstattung erfolgte ist m.E. irrelevant.
lg, Jive