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Normale Version: Einbringung OHG in GmbH -> Frage bzgl. AK der Anteile für § 17 EStG
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(01.01.2013 19:21)blindworm schrieb: [ -> ]Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es ab 2007 keine einbringungsgeborenen Anteile mehr. Warum eigentlich nicht ?

Weil wir das jetzt systematisch richtiger mit dem Einbringungsgewinn I regeln, der sich ebenfalls mit Zeitablauf von 7 Jahren pro rata mindert; vgl § 22 UmwStG 2006.
Zitat:Weil wir das jetzt systematisch richtiger mit dem Einbringungsgewinn I regeln, der sich ebenfalls mit Zeitablauf von 7 Jahren pro rata mindert

Was passiert aber nach Ablauf der 7 Jahre ? Der dann entstehende Gewinn wird nach TEV versteuert ?

Vor dem neuen Umw-Recht war es grundsätzlich TEV bzw. Halbeinkünfteverfahren ?

Mir fehlt irgendwie der Gesamtüberblick. Ein Schema wäre hilfreich.
Ganz im Ernst: Ich bin zwar vom falschen Ufer (Finanzamt) und man sagt uns nach, wir Beamten bräuchten ja immer etwas länger aber der von Ihnen gewünschte Gesamtüberblick samt Schema ist wohl eher Wunschdenken.

Ich habe inzwischen 2 Fortbildungen zum Thema Umwandlung genossen (vor SEStEG und nach SEStEG). Beide Schulungen gingen jeweils 5 volle Arbeitstage von 8:00 bis 17.30 Uhr. Da kann ich bei Ihrem Wunsch nach einem Gesamtüberblick samt Schema irgendwie nur noch schmunzeln.


Kiharu (die lange überlegt hat, ob sie das schreibt)
Buchtip für den Einstieg:

Umwandlungssteuerrecht: Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung

Kostet nur 40€ und ist von 2012. Dazu dann den Faschingserlass und einen Kommentar.

http://www.amazon.de/gp/aw/d/3658000090


Für noch einfachere Anforderungen dann:

Die Steuer bei Umwandlungen- leicht gemacht: Das Umwandlungssteuergesetz für Studium und Praxis

für 13€.

http://www.amazon.de/gp/aw/d/3874402622/...-1&pi=SL75
Der Karnevalserlass sollte aber ausreichen, der Kommentar wiederholt diesen im Zweifel.
Zitat:Gesamtüberblick samt Schema ist wohl eher Wunschdenken.

Sorry, ich meinte natürlich nicht einen Überblick über das gesamte Umwandlungsrecht. Das das schlecht machbar ist, ist auch mir klar.
Ich dachte an ein Übersichts-Schema bzgl. Auswirkung Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor und nach SEStEG.

@showbee

Danke für die Literaturempfehlungen !
@showbee

Zitat:und einen Kommentar.

Welchen würdest Du empfehlen ?

Gruß
Schmitt/Hörtnagl/Stratz nutze ich immer für den ersten Überblick und wenns tiefergehend sein soll den Widmann/Meyer (Loseblatt). Ich würde jedoch bei Neuerwerb darauf achten, ob nicht Neuerscheinungen erhältlich sind, immerhin hat der Faschingserlass auch zu vielen Büchern (Kommentierung des Erlass) geführt... Nichts wäre dümmer als jetzt 150€ auszugeben und dann festzustellen, das in 3 Monaten die Neuauflage erscheint.
Dieser Beitrag steht im Zusammenhang mit meiner Frage bzgl. der eigenen Anteile, daher hier auch noch mal die Frage:

Wenn es so wie folgt ist:

Zitat:Die Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer Gesellschaft, die dem deutschen Handelsrecht unterliegt, ist eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und erhöht die Anschaffungskosten seiner Beteiligung.

Dann vermindert die Buchung des den Nennwert der eigenen Anteile übersteigenden Betrags gegen die Kapitalrücklage die AK der Anteile und erhöht den Gewinn nach § 16 bei Veräußerung oder ?
Damit ich die Frage richtig verstehe:
Ges´ter A leitest 50.000€ in eine freie Kapitalrücklage. Nun erwirbt die Ges eigene Anteile unter Verwendung dieser freien Kapitalrücklage. Dieser Vorgang soll nun die AK des A an der Ges mindern?

Dies könnte meiner Einschätzung nach nur dann eintreten, wenn die Ges die Anteile von A erwirbt. Man käme ja auch nicht auf die Idee, dass ein mit freien Rücklagen verrechneter laufender Verlust die AK des Ges´ter mindert.
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